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Der Chiphersteller Qualcomm musste eine Niederlage in seinem Kampf gegen Apple einstecken. Das Landgericht Mannheim hat die von Qualcomm eingereichte Klage wegen angeblicher Patentverletzungen am 15. Januar 2019 abgewiesen. Qualcomm will gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Patent, um welches sich der besagte Rechtsstreit dreht, beschreibt die Energieverwaltung in Transistoren. Dies wurde dem Apple-Zulieferer bereits im Jahr 2009 zugeteilt. Laut Aussagen von Qualcomm verwendet der Smartphone-Hersteller die patentierte Technik jedoch in all seinen Smartphones bis hin zum iPhone 8. Dies trifft laut Aussagen des Landgerichts Mannheim aber nicht zu. Somit wurde die Klage abgewiesen.
Keinen Einfluss auf das aktuell verhängte Verkaufsverbot
Der exakte Wortlaut des Urteils liegt jedoch nicht vor. Demzufolge sind die exakten Gründe für die Abweisung der Klage nicht bekannt. Das Finanzportal Onvista teilte mit, dass laut Aussagen der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung das angeführte Schutzrecht von Qualcomm durch den verbauten Halbleiter nicht verletzt würde.
Die in Mannheim getroffene Entscheidung hat allerdings keinen Einfluss auf das aktuell verhängte Verkaufsverbot der iPhone-Modelle 7 und 8. Dieses erwirkte Qualcomm im Dezember des vergangenen Jahres in einem Verfahren vor dem Landgericht München. Nach der Zahlung der Sicherheitsleistung durch den Chiphersteller in Höhe von 1,34 Milliarden Euro trat das Verkaufsverbot Anfang Januar 2019 in Kraft. Seitdem ist es nicht mehr möglich, die betroffenen Geräte in den Apple-Stores und im herstellereigenen Onlineshop käuflich zu erwerben. Alle anderen Händler bieten die betroffenen Geräte allerdings weiterhin an.