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Streaming-Diensten drohen Strafen in Milliardenhöhe

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Streaming-Diensten drohen Strafen in Milliardenhöhe
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Der österreichische Datenschutzaktivist und Jurist Max Schrems, der bereits gegen Facebook und das Safe-Harbor-Abkommen juristisch vorgegangen ist und dadurch für Schlagzeilen sorgte, führt dies nun mit der von ihm gegründeten Datenschutzorganisation “Noyb” gegen namhafte Streaminganbieter fort.

Schrems hat bei Netflix, Spotify, Dazn, YouTube, Apple Music, Amazon Prime, Flimmit und Soundcloud um ein DSGVO-Auskunftsersuchen gebeten, indem er eine Anfrage nach Auskunft im Sinne des Art. 15 der DSGVO stellte. Dass diese Anfragen mit diversen Schwierigkeiten verbunden sein können, erläuterte Hardwareluxx bereits in der Vergangenheit anhand eines Auskunftsersuchen bei Amazon. So kam es auch hier zu diversen Verstößen der Anbieter gegen das in der DSGVO verankerte Recht auf Auskunft.

Der Jurist stellte nun fest, dass große Anbieter wie Amazon, YouTube oder Apple “strukturell” gegen die DSGVO verstößen würden, da die Auskunftsanfragen automatisiert über eine Download-Funktion abgearbeitet werden. Dabei würde keines der genannten Systeme alle relevanten Daten zur Verfügung stellen, so der Österreicher weiter.

Aus diesem Grund reichte Schrems jetzt zusammen mit Noyb bei der österreichischen Datenschutzbehörde eine formelle Beschwerde gegen alle acht Anbieter ein. Dies könnte nun zur Folge haben, dass die festgestellten Verstöße massive Strafen für die Anbieter nach sich ziehen. Je nach Schwere des Verstoßes werden laut DSGVO Geldstrafen in Höhe von 4 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens fällig. Dies wären bei dem US-kalifornischen Smartphone-Hersteller Apple satte acht Milliarden Euro. Auf den Onlinehändler Amazon käme eine Strafe von 6,3 Milliarden Euro zu.

Die Anbieter Dazn und Soundcloud reagierten überhaupt nicht auf seine Anfrage und ignorierten diese nach Aussagen des Aktivisten einfach. In den meisten Fällen erhielt er zudem lediglich Rohdaten von den Anbietern und keinerlei Informationen darüber, mit wem die besagten Daten geteilt wurden.