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Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen

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Google muss 50 Millionen Euro Strafe zahlen
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Die französische Datenschutzbehörde “Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés” (CNIL) hat aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO gegen den Suchmaschinenriesen Google eine Rekordstrafe in der Höhe von 50 Millionen Euro verhängt. Laut der Behörde werden dem US-Unternehmen zwei Verstöße zur Last gelegt. So missachtete der Konzern zum einen, die Nutzer transparent über ihre Datennutzung zu informieren. Zum anderen besitze Google keine wirksame Einwilligung für die Verarbeitung der Nutzerdaten, um diese für Werbezwecke zu verwenden.

Ausschlaggebend für das Eingreifen der französischen Behörde waren die Beschwerden der Privacy-NGOs “La Quadrature du Net” aus Frankreich und der vom österreichischen Datenschutzaktivist und Juristen Max Schrems gegründeten Organisation “noyb”, welche aktuell auch Beschwerden gegen diverse Streaminganbieter eingereicht hat.

Wie die CNIL verlauten ließ, verstoße die Art und Weise der von Google genutzten personenbezogenen Daten gegen die DSGVO. Die besagten Informationen seien nur schwer zugänglich und zudem in einigen Punkten unklar. Ebenfalls wird Google von Seiten der Datenschützer vorgeworfen, die personenbezogenen Daten ohne die Einwilligung des Nutzers für Werbezwecke zu gebrauchen. Außerdem wäre es nicht möglich einzuschätzen, welche weiteren Google-Dienste an der Auswertung der persönlichen Daten beteiligt wären. Einen grundsätzlichen Widerspruch gegen die Datensammlung bietet der Suchmaschinenriese zudem ebenfalls nicht an.

Die Entscheidung über die Verhängung eines Bußgeldes der CNIL ist die erste Entscheidung einer Datenschutzbehörde gegen einen Konzern aufgrund einer Beschwerde in Zusammenhang mit der DSGVO. Die größte in Europa verhängte Datenschutzstrafe belief sich bis jetzt auf ein Bußgeld der italienischen Datenschutzaufsichtsbehörde in Höhe von fast sechs Millionen Euro.

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