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Der Suchmaschinengigant Google legt gegen die kürzlich durch die französische Datenschutzbehörde “Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés” (CNIL) verhängte Datenschutz-Strafe von 50 Millionen Euro Widerspruch ein. Laut Aussagen des US-amerikanischen Unternehmens mit Hauptsitz im kalifornischen Mountain View sei das Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung so weit wie möglich transparent und basiere auf Empfehlungen der Regulierer.
Ebenfalls zeigte sich Google besorgt über die CNIL-Entscheidung und ihre Konsequenzen für Inhalts-Autoren sowie IT-Unternehmen. Dies wäre laut Aussagen des Suchmaschinenbetreibers der Hauptgrund für den Entschluss, in Berufung zu gehen. Die Einrichtung der europäischen Hauptniederlassung in Irland wurde bereits im Dezember vollzogen. Dies bedeutet nun, dass die Zuständigkeit für alle grenzüberschreitenden Fälle in Europa bei dieser liegt. Bei lokalen Einzelfällen mit Betroffenen in einem EU-Mitgliedsstaat sind allerdings weiterhin die Datenschützer des jeweiligen Landes zuständig.
Die CNIL erklärte, dass die unter anderem von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung nicht gültig sei, da der einzelne Nutzer laut Datenschutzbehörde nicht ausreichend Informiert wird. Ebenfalls bemängelte diese die Intransparenz bei den beteiligten Google-Diensten wie YouTube, Google Maps oder der Google-Suche auf der Hauptseite. Ebenfalls wäre ein Zugang der Informationen zur Verwendung erhobener Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer noch zu umständlich und mit zu vielen Hürden verbunden. Somit herrscht seitens des Suchmaschinenbetreibers noch ein hoher Nachholbedarf, um seine gesamten Dienste DSGVO-konform zu betreiben. Es bleibt abzuwarten, wie sich Google verhalten wird, sollte die Berufung abgelehnt werden. Mit einer entsprechenden Abschaltung der Dienste für den europäischen Raum ist derzeit allerdings nicht zu rechnen.