Werbung
Fast jeder unserer Leser und Leserinnen wird es kennen: Sobald man einen Vertrag bei einem Mobilfunkanbieter oder für einen Internet-Anschluss abschließt, läuft dieser über 24 Monate. Selten findet man Verträge, die mit einer kürzeren Laufzeit daherkommen. Dies könnte allerdings bald der Vergangenheit angehören, denn die Bundesregierung erwägt die Laufzeit von 24 Monaten per Gesetz zu verbieten.
Der vorläufige Gesetzentwurf soll von Bundesjustizministerin Katarina Barley stammen und wurde in einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlicht. Demnach sollen Lautzeitverträge künftig auf ein Jahr beschränkt werden. Die Idee dahinter sei, dass dadurch Kostenfallen durch Verträge verringert werden sollen. Sollte es doch einmal zu einem ungewollten Vertragsabschluss kommen, wäre der Vertragsnehmer maximal ein Jahr gebunden – nicht wie aktuell für gleich 24 Monate.
Zudem sollen sich ungekündigte Verträge nach einem Jahr nur noch um maximal drei weitere Monate automatisch verlängern. Dadurch soll die vergessene Kündigung eines Vertrages weniger starke Auswirkungen haben als bisher.
Kritiker des Vorschlags mahnen allerdings bereits, dass dadurch Laufzeitverträge teurer werden könnten. Schließlich könnten die Unternehmen dann nicht mehr über 24 Monaten mit den sicheren Einnahmen eines einzelnen Kunden rechnen. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um erste Meldungen des Gesetzentwurfs. Ob es letztendlich tatsächlich dazu kommen wird, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.