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Bundesregierung plant gesetzliche Verkürzung von Vertragsmindestlaufzeiten

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Bundesregierung plant gesetzliche Verkürzung von Vertragsmindestlaufzeiten
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Das Bundeskabinett stimmt heute über einen neuen Gesetzesentwurf ab, der darauf abzielen soll, Konsumenten vor Abo-Fallen und überlangen Verträgen zu schützen.

Künftig von dem Gesetz betroffen wären beispielsweise Handy-Verträge, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Streaming- und Zeitungs-Abonnements. Dazu heißt es im Entwurf: "Die vorgesehenen Regelungen sollen die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessern und erreichen, dass nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen". 

Bei vielen Vertragsarten besteht momentan eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Dies schmälere laut dem Entwurf die Möglichkeit der Verbraucher auch kurzfristig zu günstigeren Angeboten zu wechseln, was ihre Marktchancen zu sehr einschränken würde. Der Entwurf sieht daher vor, dass Mindestvertragslaufzeiten künftig grundsätzlich nur zwölf Monate andauern dürfen. Zwar soll es Unternehmen nach wie vor erlaubt sein, eine günstigere Option über 24 Monate anzubieten, diese darf aber nur maximal 25 % weniger als die zwölf monatige Laufzeit kosten.

In Sachen Vertragsverlängerung soll es ebenfalls neue Regelungen geben. Der Entwurf sieht demnach vor, dass sich Verträge bei einer versäumten Kündigung nur um maximal drei Monate verlängern dürfen, bisher sind hier zwölf Monate die Regel. Eine Verlängerung über vier Monate bis zu einem Jahr soll nur erlaubt sein, wenn der Kunde explizit auf seine Möglichkeit zur Kündigung hingewiesen wurde. Dies kann beispielsweise via Mail oder SMS geschehen. Die Kündigungsfrist soll darüber hinaus von drei Monaten, auf nur einen Monat reduziert werden.

Eine weitere Änderung sieht der Entwurf in Sachen Lieferverträge für Strom und Gas vor: So soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, entsprechende Verträge rein telefonisch abzuschließen. Der Vertrag mitsamt Konditionen muss dem Verbraucher stets in Schriftform, etwa als Email vorliegen. Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, begrüßt das geplante Gesetz. So hieß es in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, dass gerade in Zeiten von Corona viele Menschen weniger Geld zur Verfügung haben und sich von unliebsamen Verträgen trennen wollen. Dies müsse vereinfacht werden. 

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