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Der stetig steigende Elektroschrott in Deutschland und aller Welt beschäftigt zunehmend auch die Politik. Der Bundesrat fordert im Kampf gegen die Müllberge, ein Recht auf Akkuwechsel gesetzlich zu verankern. In dem Papier heißt es unter anderem, dass die "aus Sicht der Kreislaufwirtschaft völlige Fehlentwicklung von fest verbauten Akkus in immer mehr Produkten, insbesondere Smartphones, Notebooks, dringend gestoppt werden" müsse. Die Empfehlung ist Teil einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Reform des Elektrogerätegesetzes.
Vor allem Smartphones stehen im Fokus der Initiative. So wird gefordert, dass Nutzer selbst in der Lage sein müssten, den Akku in ihrem Handy auszutauschen. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, Ersatzteile noch für rund fünf Jahre als innerhalb einer bestimmten Frist – etwa von vierzehn Tagen – liefern zu können.
Die Bundesregierung plant im Zuge der Reform des Elektrogerätegesetzes bereits eine Rücknahme-Pflicht von Altgeräten bei Discountern, Supermärkten sowie im Online-Handel. Bei Letzterem soll die Verpflichtung nur greifen, wenn der Umsatz bei über 12 Millionen Euro liegt sowie mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt sind. Bisher waren hier die Lager- und Versand-Größe der Unternehmen maßgeblich, was sich jedoch als nur schwer überprüfbar herausstellte.
Zudem kommt laut Bundesrat der "Erfassung als Gebrauchtgerät durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" eine besondere Bedeutung zu. Demnach sollen unbeschädigte Apparate auf Recycling-Höfen und ähnlichen Einrichtungen gesondert gelagert werden und falls möglich via Eigenvermarktung oder Auftragserteilung an Dritte wieder verkauft werden.