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Kunden der britischen Mobilfunkgesellschaft Vodafone wurde bei Verlust eines Leihgerätes bislang grundsätzlich der Neupreis in Rechnung gestellt. Dabei spielte es keine Rolle, ob das Gerät fünf Tage oder zwei Jahre im Einsatz war. Dass dies nicht rechtens sein kann, dürfte recht offensichtlich sein. Trotz dessen wurde die Praktik von Vodafone weitergeführt. Allerdings hat dies jetzt ein Ende. Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf sowie des Landgerichts München zählt in Zukunft nicht der Neupreis des Gerätes, stattdessen wird der Preis eines gebrauchten Routers angesetzt.
Mit dem Urteil erklärte das Gericht außerdem die Schadensersatzklagen des Anbieters für nichtig. Vodafone machte bislang die eigenen Kunden haftbar, wenn eine Rücksendung verloren oder abhandenkam, selbst wenn die Verbraucher keinerlei Schuld traf. Zwar darf Vodafone Geräte bei einer ausbleibenden Rückgabe weiterhin in Rechnung stellen, jedoch kann das Unternehmen keine horrenden Summen mehr für alte Geräte fordern.
Alternativ lässt sich dank des Router-Freiheitsgesetzes aber auch ein eigenes Gerät verwenden, um sich mit dem Internet zu verbinden. Wie aufwendig ein Wechsel sein kann lässt sich detailliert in unserem Artikel "So kompliziert ist der Wechsel des Kabelrouters" nachlesen. In der Vergangenheit wurde immer wieder der Kundensupport bemängelt, der bei der Wahl eines alternativen Routers eingestellt wird. Wer jedoch technisch versiert ist sollte damit keinerlei Probleme haben. Letztendlich bietet einem der eigene Router weitaus mehr Freiheiten. Außerdem werden Firmware-Updates früher ausgespielt, wenn man keine angepasste Software vom Netzanbieter einsetzt. Der Aktivierungsprozess des Routers könnte allerdings noch einfacher vonstattengehen.
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