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Profiteur der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie dürfte in erster Linie der Onlinehandel sein. Aufgrund der geschlossenen lokalen Geschäfte verzeichneten die Onlinehändler einen immensen Umsatzzuwachs. Die zahlreichen Bestellungen sorgen zudem dafür, dass sich das Paketaufkommen der Versandunternehmen gesteigert hat. Allerdings scheinen die Lieferdienste aktuell an ihre Grenzen zu kommen.
Wie die Bundesnetzagentur berichtet, gab es einen sprunghaften Anstieg bei den Beschwerden wegen verloren gegangener Pakete und Briefe. Im vergangenen Jahr lagen die Zahlen noch bei rund 1.800 Beanstandungen. Mittlerweile haben diese im Mai 2021 bereits knapp 1.500 Meldungen erreicht.
Die genannten Zahlen repräsentieren natürlich nicht die Gesamtanzahl der abhanden gekommenen Sendungen, sondern lediglich solche, von denen die Bundesnetzagentur erfährt wenn Kunden am Schlichtungsverfahren teilnehmen. Die Schlichtung im Postbereich wird auf Antrag der Kunden durchgeführt. Wenn ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird, besteht für die Postunternehmen eine Teilnahmepflicht.
Die Schlichtung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung und stellt eine kostengünstige Alternative zu Gerichtsverfahren dar. Sie kommt in Betracht, wenn Kundenrechte wegen Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen verletzt worden sind oder ein Recht aus der Postdienstleistungsverordnung (PDLV) betroffen ist. Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Die Schlichtungsstelle Post ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).
Hierbei gilt zudem zu bedenken, dass erwähntes Verfahren nicht jedem bekannt ist. Auch die mittlerweile vorhandene Teilnahmepflicht von Postunternehmen könnte Auswirkung auf die gemeldeten Zahlen haben. Signifikant ist jedoch der sprunghafte Anstieg, der einen negativen Trend erkennen lässt.