Werbung
Die Veröffentlichung von ChatGPT offenbart, dass die juristischen Regelwerke weder in Deutschland, noch in Europa, auf derartige Technologien vorbereitet sind. Um diese Lücken zu schließen, berät das Europäische Parlament über Regeln, die Teil einer geplanten Verordnung werden sollen. Dabei scheinen die Abgeordneten bereits Fortschritte zu machen und scharfe Grenzen für künstliche Intelligenz ziehen zu wollen.
Im Fokus der strengeren Regeln stehen vor allem die neuen KI-Modelle, die vielseitig eingesetzt werden können, vom Erkennen und Generieren von Text, über Bilder und Videos bis hin zu Sprache und Musik. Prominentestes Beispiel derzeit ist ChatGPT von OpenAI. Die künstliche Intelligenz wird zu diesem Zweck mit einem enormen Datenfundus gefüttert um sie zu trainieren. Problematisch dabei ist, dass die Entwickler bisher kaum Rücksicht auf Urheberrechte nehmen. Dies monieren immer mehr Schöpfer von geistigem Eigentum, weshalb die Abgeordneten die Hersteller der KI-Modelle zur Angabe der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material zwingen wollen. So sollen Urheber und Verwerter in die Lage versetzt werden, Lizenzgebühren gegenüber den Herstellern der KI einfordern zu können.
Neben den Urheberrechten gesellen sich aber noch weitere Bedenken, die einer Regelung bedürfen. Ein breiter Konsens findet sich hinsichtlich der Ablehnung von öffentlicher Massenüberwachung anhand biometrischer Daten, beispielsweise einer automatischen Gesichtserkennung, Social Scoring und Predictive Policing, also vorhersagender Polizeiarbeit mittels Analyse von Falldaten zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit von Straftaten. Eine Ausnahme soll es aber für die nachträgliche Auswertung von Videomaterial geben.
Weiter uneinig sind sich die Abgeordneten beim Einsatz zur Auswertung von interpersonellen Kommunikationsdiensten, also der Chatkontrolle. Auf liberaler Seite wird verlangt, dass auch diese mit in ein Verbot inkludiert wird. Dagegen formiert sich Widerstand aus der EVP. Voraussichtlich am 26. April dürften die Kernpunkte der Verordnung gesetzt und der Kurs der EU bei diesen Fragen ersichtlich sein.