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Millionenstrafe wegen Verstöße gegen Datenschutz

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Millionenstrafe wegen Verstöße gegen Datenschutz
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Europas beliebtester Musik-Streaming-Dienst Spotify wurde von der schwedischen Datenschutzbehörde IMY zu einer Strafzahlung in Höhe von 58 Millionen schwedischen Kronen verurteilt, was umgerechnet etwa 5,03 Millionen Euro darstellen. Als Begründung führt die Behörde an, dass das Unternehmen zu intransparent mit dem Umgang von persönlichen Daten sei und deshalb gegen Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößen würde.

Konkret monieren die schwedischen Datenschützer, dass Spotify seine Nutzer nicht ausreichend darüber informiere, wie die personenbezogenen Daten dieser von dem Unternehmen verwendet werden. Zwar kommt Spotify Anfragen seitens Nutzern nach und stellt dann entsprechende Daten zur Verfügung, geht aber nicht näher darauf ein, wie und zu welchem Zweck die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Dies macht es für den einzelnen schwierig zu erfassen, wie die eigenen Datensätze verarbeitet werden und erschwert eine Überprüfung darüber, ob der Konzern im Umgang mit den Daten DSGVO-konform handelt. 

Diese mangelnde Transparenz sieht die IMY als Problem und entschied sich in der Folge für die Verhängung eine Strafzahlung.

Allerdings muss betont werden, dass die Initiative nicht von Seiten der Schweden ausging. Denn zunächst reichte 2019 der österreichische Datenschutzverein Noyb gegen das Unternehmen Beschwerde ein. Die österreichischen Behörden leitet diese an die zuständigen schwedischen Kollegen weiter, wo die Beschwerde jedoch unbearbeitet bliebt. Aufgrund der Untätigkeit der IMY reichte Noyb daraufhin im Sommer 2022 Klage gegen die schwedische Datenschutzbehörde ein. 

Bereits im darauf folgenden November erging das Urteil, dass die IMY der Beschwerde nachzukommen habe. Diese sieht ihre Pflicht nun erfüllt. Noyb hingegen hat angekündigt zu prüfen, ob die verhängte Strafe ausreicht um Spotify zum Handeln hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu bewegen. 

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