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Die kostenpflichtigen Streaming-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten stehen zunehmend in der Kritik. Nun hat der Medienminister des Landes Nordrhein-Westfalen Nathanael Liminski angekündigt, die Thematik beim nächsten Zusammenkommen der Rundfunkkommission zur Sprache zu bringen und zu diskutieren.
Vermehrt kommt es auch aus Reihen der Politik zu Unmut über die kostenpflichtigen Zusatzangebote wie etwa ARD Plus und ZDF Select. Manche Politiker kritisieren, dass es den Menschen schwer vermittelbar sei, dass mit Rundfunkbeiträgen finanzierten Sender parallel kostenpflichtige Angebote etabliert haben. Allerdings liegt bei der Angelegenheit der Teufel im Detail. Denn die frei zugänglichen Inhalte der öffentlich-rechtlichen Anbieter verschwinden nach einem definierten Zeitraum wieder von der entsprechenden Streaming-Plattform. Diese Einschränkung müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Druck der Betreiber der privaten Sender so im Medienstaatsvertrag umsetzen. Andernfalls würden das frei zugängliche Angebot in direkter Konkurrenz zu den privaten Sendern stehen. Darin sehen diese dann eine wettbewerbsrechtliche Benachteiligung.
Damit die Inhalte öffentlich-rechtlicher Produktionen dauerhaft zur Verfügung stehen können, behelfen sich die Rundfunkanstalten daher mit den kostenpflichtigen Zugängen. So werden diese vom restlichen Angebot abgetrennt und dauerhaft zur Verfügung gestellt. Allerdings steht mit der Schaffung dieser Zusatzangebote der Vorwurf im Raum, dass dadurch sukzessiv die Grenze zwischen den privaten und den öffentlichen Angeboten verschwimmt.
Die Situation ist festgefahren. Mit der Abschaffung der kostenpflichtigen Angebote wäre zwar die Kritik vom Tisch, allerdings bestünde weiterhin das Problem, dass viele Inhalte aus den öffentlich-rechtlichen Produktionen, für die ja der Rundfunkbeitrag entrichtet wurde, dann nicht mehr zugänglich wären. Es beliebt daher abzuwarten, auf was sich die Rundfunkkommission verständigt.