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Broadcom hat in einer Erklärung an seine Investoren bekannt gegeben, dass das Landgericht München eine Patentverletzung seitens Netflix im Zusammenhang mit der HEVC/H.265-Videocodierung festgestellt habe. Das Gericht hat im Zuge dessen eine einstweilige Verfügung erlassen, die Netflix verpflichtet, alle weiteren Verstöße in Deutschland vorerst zu unterlassen.
Bereist seit 2018 befinden sich Netflix und Broadcom in einem Patentstreit. Broadcom wirft in diesem Netflix konkret vor, durch die Bereitstellung seines Video-Streaming-Dienstes zahlreiche US-amerikanische, deutsche und niederländische Patente zu verletzen. Das europäische Patent, um das es in diesem Urteil geht, EP 2 575 366, soll dabei wesentliche Merkmale der digitalen Videoverarbeitung abdecken, die häufig bei der HEVC/H.265-Videokodierung verwendet werden. Das Gericht entschied nun, dass Netflix das Patent durch die Übertragung von HEVC-Videos verletzt. Netflix macht Gebrauch von H.265, um seinen Nutzern Ultra HD-Inhalte anzubieten. Die erlassene gerichtliche Verfügung verbietet Netflix nun, bestimmte Video-Streaming-Inhalte anzubieten, die die patentierte Technologie von Broadcom benutzen.
Broadcom ist kein unbeschriebenes Blatt was Patentstreitigkeiten angeht. Auffällig an diesem Fall ist, dass Broadcom bisher wenig in der Öffentlichkeit mit Videocodecs in Verbindung gebracht wird. Das Patent um das es bei dieser Auseinandersetzung geht, ist Broadcom im Zuge der Übernahme von Avago, ehemals Teil von Hewlett-Packard, in den Schoß gefallen. Nun muss das Gerichtsverfahren klären, wie detailliert die beschrieben Technik Teil von H.265 ist. Bereits in der Vergangenheit versuchten verschiedene Unternehmen Patentansprüche hinsichtlich des Videocodecs durchzusetzen. Interessant dabei ist auch, dass sowohl Broadcom als auch Netflix Mitglieder der Alliance for Open Media (Aomedia) sind, die die Weiterentwicklung des freien Codecs AV1 betreut.