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KI gegen Urheberrecht

New York Times klagt gegen Microsoft und OpenAI

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New York Times klagt gegen Microsoft und OpenAI
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Mit dem Aufkommen der neuen KI-Modelle zeichnete sich bereits früh ein Konflikt zwischen den Technologie-Konzernen und den Inhabern von Urheberrechten ab. Kritisiert wurde dabei schon von Beginn an, dass sich die Unternehmen zum Trainieren ihrer KI an urheberrechtlich geschütztem Material bedienen. Aus dieser Kritik entwickeln sich zunehmend handfeste Rechtsstreitigkeiten. Die New York Times hat nun sowohl OpenAI wie auch Microsoft wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die Klage greift dabei die generelle Kritik im Kern wieder auf.  

In eigenen Worten eröffnet die Zeitung damit "eine neue Front im zunehmend intensiven Rechtsstreit über die unautorisierte Nutzung publizierter Inhalte" zum Training von Künstlicher Intelligenz. Konkret wirft die New York Times den beiden Software-Unternehmen vor, die Informationen aus Millionen von Artikeln für das Training von ChatGPT genutzt zu haben. Das Blatt ist der Ansicht, dass Microsoft und OpenAI in der Folge für einen Milliardenschaden verantwortlich seien. Allerdings findet sich in der Klageschrift keine exakt bezifferte finanzielle Forderung wieder. Daneben möchte die Zeitung aber durchsetzen, dass OpenAI und Microsoft auch sämtliche Trainingsdaten vernichten müssen, inklusive der dazugehörigen KI-Modelle.

Nach eigenen Aussagen zufolge, ist die Zeitung schon im April erfolglos auf die beiden Technologie-Konzerne zugegangen, um die Problematik außergerichtlich zu klären. Neben den eigentlichen Urheberrechtsverletzungen beschäftigt das Blatt dabei aber auch die Sorge um die eigene Existenzgrundlage. Das Medienunternehmen fürchtet, dass die zunehmende Konkurrenz durch KI unabhängigen Journalismus bedroht und so ein gefährliches Vakuum zulasten der Gesellschaft entstehen könnte.

Insgesamt geht die New York Times damit einen konsequenteren Weg als einige der anderen Medienhäuser. Der Axel Springer Verlag etwa hat erst kürzlich mit OpenAI eine Vereinbarung über Zahlungen bei der Verwendung von journalistische Artikel des Verlags getroffen.