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Nicht selten werden europäische Initiativen als reine Papiertiger verschrien oder wahrgenommen. Doch der noch recht junge Digital Market Acts zeigt indes, dass er Krallen hat und dass die neuen Richtlinien durchaus Einfluss auf große Tech-Konzerne ausüben können.
So hat der Mutterkonzern hinter Instagram und Facebook, Meta, bekannt gegeben, dass Nutzer in der EU, dem EWR und der Schweiz bald mehrere Wahlmöglichkeiten zugestanden werden, wie sie den Datenaustausch der verschiedenen Meta-Produkte untereinander verwalten möchten. Diese neuen Wahlmöglichkeiten wird der Konzern anbieten, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden, welche im März 2024 in Kraft treten.
Damit entfällt etwa die bisher verpflichtende Verknüpfung zwischen Instagram und Facebook. Das betrifft nicht nur neue Nutzer, die so komplett auf ein Facebook-Konto verzichten können, sondern auch bereits aktive Konten, die so die Kopplung zu Facebook lösen können. Hierbei wird den Nutzern komplett die Wahl gelassen, verpflichtend ist dieser Schritt nicht.
Der Facebook Messenger kann sich so zukünftig ebenfalls ohne ein dezidiertes Facebook-Konto nutzen lassen. Das Standalone-Konto bietet die bekannten Kernelemente des Messengers, also sowohl Chatten als auch Videotelefonie. Die Entflechtung reicht bis zu Facebooks Kleinanzeigenbereich Marketplace. Auch für dieses Angebot kann zukünftig auf ein Facebook-Konto verzichtet werden. Allerdings läuft in dem Fall die Kommunikation der Handelspartner logischerweise dann auch nicht mehr über Facebook, sondern klassisch über E-Mail ab.
Schwieriger ist die Trennung für Nutzer von Facebook Games zu vollziehen. Denn wird an dieser Stelle auf ein Standalone-Konto abgestellt, werden die Einschränkungen für die Nutzer deutlich spürbarer. So sollen dann laut Meta keine Multiplayer-Spiele mehr möglich sein sowie auch keine weiteren In-Game-Käufe.
So oder so sind die neuen Wahlmöglichkeiten im Zuge des DMA aber ein Zugewinn an Freiheit für die Nutzer.