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Milliardenstrafe gegen Apple

EU statuiert ein Exempel

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EU statuiert ein Exempel
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Es ist nicht das erste Mal, dass ein Tech-Konzern innerhalb der EU zu einer Strafzahlung verurteilt wird. Doch die Summe mit der Apple nun konfrontiert ist, bildet dahingehend schon eher die Ausnahme. Denn die EU-Kommission hat gegen den Konzern eine Geldbuße in Höhe von über 1,8 Milliarden Euro verhängt. 

Ursächlich dafür ist ein lang anhaltender Streit zwischen dem Streamingdienst Spotify und Apple. Der Musik-Streaminganbieter wirft Apple schon seit Jahren vor, seine marktbeherrschende Stellung auf iOS-Geräten systematisch auszunutzen. 2019 reichte Soptify dann eine eine förmliche Beschwerde bei der EU-Kommission ein, die die Anschuldigungen untersuchte. Dabei ging es um den Anteil an Umsätzen, denn Apple bei Abschluss von Abonnements auf iOS einstreicht. Zum Problem für Spotify wurde dabei, dass Apple dem Streamingdienst untersagte, innerhalb der App auf günstigere Zahlungsmethoden aufmerksam zu machen.

Dies sah auch die Kommission so und stellte fest, "dass Apple es Entwicklern von Musikstreaming-Apps untersagt, iOS-Nutzer umfassend über alternative, billigere Musikabonnements zu informieren, die außerhalb der App verfügbar sind, und Hinweise dazu zu geben, wie solche Angebote abonniert werden können". Die horrende Höhe der Strafzahlung knüpft dabei an "die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie der Gesamtumsatz und die Marktkapitalisierung von Apple" an. Dabei muss berücksichtigt werden, dass "der entstandene Schaden zu einem erheblichen Teil nicht-monetärer Art ist und nach der in den Geldbußenleitlinien der Kommission von 2006 dargelegten einnahmenorientierten Methodik sonst nicht angemessen berücksichtigt werden kann".

Daneben ging es der Kommission auch darum, ein Exempel zu statuieren. Der Pauschalbetrag von 1,8 Milliarden Euro wurde auch zu "Abschreckungszwecken" gewählt und "um Apple davon abzuhalten, erneut einen solchen oder einen ähnlichen Verstoß gegen das Kartellrecht zu begehen".

Der Konzern bezog unterdessen Stellung zum Bußgeldbescheid und kritisierte dabei vor allem die nicht stichhaltige Beweislage. Das Unternehmen kündigte zudem an, Berufung einzulegen.