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Digital Markets Act

X nicht als Gatekeeper eingestuft

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X nicht als Gatekeeper eingestuft
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Nachdem X in den vergangenen Monaten verstärkt negative Schlagzeilen produzierte, kann der Kurznachrichtendienst nun einen Erfolg für sich verbuchen. Denn der Dienst erfüllt laut der EU-Kommission nicht die nötigen Voraussetzungen, um als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) eingestuft zu werden.

Wie die EU-Kommission am 16. Oktober 2024 mitteilte, ist die Plattform kein wichtiges Zugangsportal für Unternehmen, um Endkunden zu erreichen. Damit muss die Plattform auch nicht den strengeren Auflagen des Gesetzes über digitale Märkte nachkommen.

Im vergangenen Jahr formulierte die Kommission die Bedingungen, nach denen ein Dienst als Gatekeeper klassifiziert wird, und veröffentlichte eine Liste mit betroffenen Unternehmen.

Ein Kriterium ist, dass ein Unternehmen in den vergangenen drei Jahren einen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU erwirtschaftet haben muss oder eine Marktkapitalisierung von mehr als 75 Milliarden Euro erreicht. Damit das Gesetz einschlägig ist, muss ein Unternehmen zudem in mindestens drei Mitgliedsstaaten der EU aktiv sein. Daneben muss es mehr als 45 Millionen aktive Nutzer monatlich oder 10.000 aktive Geschäftskunden jährlich haben.

Noch im Mai 2024 stufte die Kommission X als Gatekeeper ein. Das Unternehmen widersprach. Denn obwohl die Plattform die Bedingungen erfüllt, sei sie keine entscheidende Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern, so X. Daraufhin leitete die EU-Kommission eine Untersuchung ein und kam abschließend zu dem Urteil, dass die Ansicht des Unternehmens zutreffend ist.

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