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Der aktuelle Patentstreit zwischen Apple und Samsung erreichte mit der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf einen neuen Höhepunkt. Damit wurde Samsung der Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in der gesamten EU (ausgenommen die Niederlande) untersagt (wir berichteten).
Apples Antrag auf die einstweilige Verfügung stieß im Netz teilweise auf große Verwunderung - er fußt vor allem auf optischen Ähnlichkeiten zwischen iPad und Galaxy Tab 10.1. Die entsprechenden Ausführungen des Antrags wirken dabei schon unfreiwillig komisch: "Die Gesamterscheinung der zwei oben gezeigten Produkte ist fast identisch, weil das GalaxyTab 10.1 alle unterscheidungskräftigen Elemente der Ausstattung des iPad 2 kopiert: (i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken". (S. 28)
Mittlerweile wurde bekannt, dass beim Belegmaterial des Antrags mindestens fahrlässig gearbeitet wurde. Bei einer Vergleichsdarstellung entspricht das Seitenverhältnis des Galaxy Tab 10.1 nicht der Realität, sondern ähnelt dem Seitenverhältnis des iPads. Das Erscheinungsbild der beiden Tablets wirkt damit ähnlicher, als es das eigentlich ist. Das Bild zeigt im unteren Teil die von Apple gewählte Darstellung im Vergleich mit dem realen Seitenverhältnis des Samsung-Tablets.
Beachtlich ist auch, dass das Landgericht Düsseldorf das europaweite Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 gestern wieder aufgehoben hat - es gilt nur noch für Deutschland. Die europaweite Aufhebung soll mindestens bis zum 25. August Bestand haben, dem Termin der ersten Anhörung. Diese Entscheidung sei laut dem Sprecher des Gerichts ausschließlich eine Kompetenzfrage.
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