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Wie die US-amerikanische Luftfahrtbehörde (FAA) informiert, haben Besitzer von Drohnen in den USA noch bis zum kommenden Freitag Zeit, ihre kleinen, unbemannten Fluggeräte zu registrieren. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern um eine bindende Vorschrift. Wird dieser nicht nachgekommen, kann es für Hobbypiloten nach dem 19. Februar 2016 teuer werden.
Die Registrierungspflicht betrifft alle privat genutzten unbemannten Flugobjekte wie Drohnen und Modellflugzeuge, die mehr als 250 Gramm, jedoch weniger als 25 Kilogramm wiegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Geräte bereits draußen betrieben worden sind oder erst zukünftig eingesetzt werden sollen.
Die Registrierung ist online möglich und gilt dann für alle privaten Flugobjekte des Besitzers, sofern sie in diese Gewichtsklasse fallen. Nach der Registrierung erhält der Nutzer ein für drei Jahre gültiges Zertifikat sowie eine FAA-Registrierungs-Nummer. Letztere ist sichtbar auf den entsprechenden Geräten anzubringen. Außerdem muss das Zertifikat entweder in Papierform oder elektronisch auf dem Smartphone mitgeführt werden, wenn eines der registrierten Objekte zum Einsatz kommt.
Die Registrierung begann am 21. Dezember 2015. Zugleich gilt dieser Tag auch als Stichtag: Zuvor erworbenen Flugobjekten wurde eine Frist bis Ende dieser Woche gewährt, alle danach gekauften Geräte müssen bereits vor dem ersten Flug registriert werden. Wer sich während der ersten 30 Tage registrierte, konnte dies noch kostenlos tun. Seit dem 20. Januar 2016 wird eine Gebühr von 5 US-Dollar erhoben.
Laut FAA haben sich bis jetzt bereits mehr als 342,000 Leute registriert. Da pro Registrierung jedoch mehrere Flugobjekte gültig sind, kann von einer höheren Geräteanzahl ausgegangen werden. Außerdem fallen momentan nur private Flugobjekte unter diese Regelung. Die Registrierungspflicht soll jedoch ab Frühjahr 2016 auch kommerziell genutzte Objekte mit einschließen. Für nicht registrierte kleine unbemannte Flugobjekte drohen Nutzern Bußgelder bis zu 27.000 US-Dollar, Geldstrafen bis zu 250.000 US-Dollar und sogar Gefängnisstrafen mit bis zu 3 Jahren seien laut FAA möglich.
Wie berichtet, sollen auch in Deutschland private und gewerbliche Drohnen ab einem halben Kilogramm bald kennzeichnungspflichtig sein. Aktuell arbeite man noch an der Änderung entsprechender Rechtsvorschriften, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Denn wie die Schweizer Wirtschaftszeitung Handelsblatt erst vorgestern mitteilte, sehe der Internationale Luftfahrtsverband (Iata) Hobby-Drohnen als „eine wachsende Bedrohung“ für den zivilen Flugverkehr.