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Samsung Galaxy S9

Patent deutet auf Fingerabdruckscanner an der Vorderseite hin

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Patent deutet auf Fingerabdruckscanner an der Vorderseite hin
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Das Samsung Galaxy S9 wird das nächste Flaggschiff der Südkoreaner. So viel steht fest und das überrascht natürlich niemanden, der den jährlichen Rhythmus des Herstellers kennt. Mit dem Erscheinen des neuen Smartphones ist entsprechend für das Frühjahr 2018 zu rechnen. Zur Technik ist zum aktuellen Zeitpunkt so gut wie nichts bekannt. Durch ein neues Patent, welches sich Samsung gesichert hat, kann man nun aber über das Design spekulieren. So nutzt das Samsung Galaxy S8 einen Fingerabdruckscanner an der Rückseite. Das ist ein Umbruch, denn Vorgängermodelle verbauten den Scanner an der Vorderseite. Aufgrund des neuen Formats von 18:9 mit möglichst kleinen Rahmen verlagerte Samsung den Fingerabdruckscanner beim S8 aber nach hinten. Das stieß bei einigen Stammkunden auf wenig Gegenliebe – erst recht, weil Samsung den Scanner auch noch direkt neben die Kameralinse legte.

In der obigen Galerie kann man sich die Platzierung noch einmal ansehen. Es könnte sein, dass Samsung die Kritik der Stammkunden erhört hat: Denn in einem neu veröffentlichten Patent wird eine Technik beschrieben, welche den Fingerabdruckscanner selbst bei einem Design mit möglichst kleinem Rahmen um den Bildschirm auch an der Vorderseite möglich macht. Das Patent stammt zwar bereits aus dem Jahr 2016, ist aber erst jetzt zu Aufmerksamkeit gelangt. Bei diesem Design würde es eine Art Einschnitt in den Bildschirm geben, ähnlich wie beim Essential PH-1 oder dem Apple iPhone X an der Oberseite. Nur würde dieser Einschnitt bei Samsungs Technik eben an der Unterseite des Bildschirms erfolgen.

Ob Samsung diese Technik tatsächlich für das Samsung Galaxy S9 einsetzt, ist natürlich offen. Möglich ist es aber durchaus, denn die Platzierung des Fingerabdruckscanners wurde nicht nur beim S8 / S8+, sondern auch beim Samsung Galaxy Note8 vielfach kritisiert. Dabei geht es nicht nur um die Nähe zur Kameralinse, sondern auch darum, dass das Smartphone bei einem rückseitigen Fingerabdruckscanner nicht mehr über eben jenen entsperrt werden kann, wenn es in einer Halterung ruht – etwa beim Autofahren.