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Sogenannte „Let’s play“-Videos erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In diesen erlauben Spieler Interessierten fernab von Tests einen Einblick in die Titel, meist verbunden mit kleineren und größeren Hilfestellungen. Dass davon auch die Entwickler und Publisher profitieren, dürfte vielen bewusst sein, schließlich kann ein gut gemachtes Video kostenlose Werbung sein.
Dieses Potential scheint nun auch Microsoft erkannt zu haben, nur auf Lust an solchen Videos will man sich in Redmond aber nicht verlassen. Denn wie Ars Technika berichtet, soll das Unternehmen den nicht professionellen Filmemachern einen finanziellen Anreiz geboten haben. Wer sich an die Vorgaben hält, soll pro 1.000 Aufrufe 3 US-Dollar erhalten. Zu den Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass das Video mindestens 30 Sekunden lang Inhalte eines Xbox-One-Spiels beinhaltet, der Begriff Xbox One fällt und der Clip mit Tag „XB1M13“ versehen wird. Zudem dürfen weder die Konsole noch das Spiel kritisiert werden.
Während derartige Maßnahmen grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, kommt in diesem Fall aber eine Geheimhaltungsklausel erschwerend hinzu. Denn Microsoft verbietet im entsprechenden Vertrag, dass über die Einschränkungen sowie die finanzielle Unterstützung gesprochen werden darf. Damit könnte zumindest in den USA juristischer Ärger drohen, denn eine derartige Form von Werbung verbietet die Federal Trade Commission. Vor allem § 255.5 der Werberichtlinien untersagt eine derartige Verheimlichung von materiellen Verbindungen.
Eine Überprüfung seitens der Handelskommission wurde noch nicht angekündigt, möglicherweise auch aufgrund der Tragweite. Denn Microsoft hat für diese Art der Werbung lediglich ein Budget in Höhe von 3.750 US-Dollar pro Video vorgesehen. Zudem soll die Zeitraum stark begrenzt gewesen sein, die Rede ist vom 14. bis 16. Januar. Einen faden Beigeschmack dürfte die Aktion dennoch hinterlassen, denn die Xbox One soll sich bislang schlechter als Sonys PlayStation 4 verkauft haben.
Update: Microsoft und das ebenfalls involvierte Streaming-Portal Machinima haben zwischenzeitlich die Existenz der Verträge bestätigt. Der Software-Konzern erklärte, dass es sich um eine übliche Marketingaktion gehandelt habe, über deren finanzielle Aspekte durchaus hätte geredet werden dürfen - einzig die konkreten Inhalte der Übereinkunft unterlagen der Schweigepflicht. Warum die Videos nicht als Werbung gekennzeichnet wurden, konnte man aber nicht erklären. Gleiches gilt für Machinima: Auch hier sei man derzeit auf der Suche nach den Gründen. In der Zwischenzeit sollen aber alle bereits veröffentlichten Videos nachträglich mit einem Hinweis versehen werden.
Ähnliche Vorwürfe muss sich jetzt auch auch Electronic Arts gefallen lassen. Hier sollen Zahlungen für Videos zu bestimmten Spielen wie „Battlefield 4“ oder „Need for Speed Rivals“ erfolgt sein, teilweise hätte man bis zu 10 US-Dollar für 1.000 Aufrufe gezahlt. Ähnlich wie bei Microsoft habe es dabei bestimmte Vorgaben gegeben, laut denen zu deutliche Kritik ebenso unerwünscht gewesen sei wie auch der Hinweis auf größere Fehler im Spiel.