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Tesla Model S

Tödlicher Unfall mit Autopilot und Entschädigung für falsche PS-Angabe

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Tödlicher Unfall mit Autopilot und Entschädigung für falsche PS-Angabe
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Gleich zwei Probleme dürften bei Tesla derzeit für Diskussionen sorgen. Das kleinere betrifft eine Auseinandersetzung mit Verbraucherschützern in Norwegen, das weitaus größere einen tödlichen Unfall in den USA. Bei dem versagte der immer wieder beworbene Autopilot, den Fahrer trifft die Schuld aber vermutlich ebenfalls.

Ereignet hat sich der Unfall in Florida bereits im Mai, bekanntgegeben wurde er aber erst jetzt. Auf einem Highway kollidierte ein Tesla Model S mit einem Lastwagen, der nach aktuellem Kenntnisstand trotz auf den ersten Blick guter Wetterverhältnisse weder vom System noch vom Fahrer erkannt worden war. Der entgegenkommende LKW wollte nach links abbiegen und befand sich zum Zeitpunkt der Kollision bereits quer zum Model S auf dessen Fahrbahn. Der PKW rutschte unter dem Anhänger hindurch, was die Dachkonstruktion schwer beschädigte, anschließend kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Strommasten.

Die NHTSA prüft, ob Teslas Autopilot fehlerhaft arbeitet

Die NHTSA prüft, ob Teslas Autopilot fehlerhaft arbeitet

Die U.S. National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) erklärte nun, dass der Autopilot des Model S aktiviert gewesen sei, aber die Kombination aus hellem LKW-Anhänger und hellem Himmel vermutlich dafür gesorgt habe, dass weder die Sensorik noch der Fahrer das Hindernis erkannt hätten. Zu klären sei nun, so die NHTSA, ob das System lediglich eine Fehlfunktion gehabt hätte oder ob es sich um ein generelles Problem handelt. In letzterem Fall könnte die Behörde einen Rückruf der Fahrzeuge ankündigen, der eine zwangsweise Stilllegung der Autopilot-Funktion zur Folge haben könnte.

Tesla gab inzwischen sein Bedauern bekannt, verwies gleichzeitig darauf, dass man die Besitzer des Model S eindeutig auf mögliche Probleme hingewiesen hätte. Unter anderem sei betont worden, dass sich der Autopilot noch in einer Beta-Phase befinden würde und auch deshalb jederzeit die Hände am Lenkrad zu halten seien. Nach 130 Millionen gefahrenen Meilen mit aktiviertem Autopiloten sei dies der erste Zwischenfall, der ein Menschenleben gefordert habe. Man werde aber natürlich eng mit der NHTSA zusammenarbeiten.

Strafe aufgrund falscher Leistungsangaben

Kooperiert hatte das Unternehmen auch mit norwegischen Verbraucherschützern. Der Consumer Council of Norway (Forbrukerrådet) hatte sich 2015 als Vermittler zwischen Tesla und 150 Besitzern eines Model S P85D eingeschaltet. In dem Streit ging es um die Frage, ob der Autobauer das Fahrzeug mit falschen Leistungsdaten beworben hatte. In den technischen Daten war die Rede von 772 PS – Tesla hatte einfach die Leistung der beiden Motoren an Hinter- und Vorderachse summiert. Das, so die Besitzer, würde aber gegen eine EU-Vorgabe verstoßen, laut der lediglich die maximal abrufbare Leistung angegeben werden darf. Die liege bei lediglich 539 PS. Das führte dazu, dass der Wert korrigiert wurde und man eine Einigung mit der Verbraucherschutzbehörde erzielte.

Falsche Leistungsangaben sorgen dafür, dass Tesla Käufer in Norwegen entschädigen muss

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Die ging den betroffenen Besitzern sowie der Beschwerdestelle in Verbraucherangelegenheit der norwegischen Regierung nicht weit genug. Das Ergebnis: Tesla muss den 150 Besitzern eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Norwegischen Kronen – rund 5.300 Euro – zahlen. Sollten sich auch die Besitzer der weiteren 450, in Norwegen registrierten Fahrzeuge melden, dürfte die Summe am Ende 3,2 Millionen Euro erreichen.

Trotz des vergleichsweise geringen Betrags will das Unternehmen prüfen, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. Als Begründung nennt man die weiteren beworbenen Leistungsfähigkeiten, die eingehalten werden. Man sei aber auch der Meinung, dass die ursprünglich genannten Daten allesamt EU-Vorgaben entsprochen hätten.

Quellen und weitere Links

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