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Die Kritik an Tesla nach dem tödlichen Unfall im Mai reißt nicht ab. Das Testen von Software-Funktionen durch gewöhnliche Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr sei unverantwortlich, die Bezeichnung Autopilot irreführend - so lauten zwei von zahlreichen Vorwürfen. Viel gravierender als die derzeitigen Unmutsbekundungen könnten aber die Konsequenzen sein, die von behördlicher Seite drohen. Denn nicht nur in den USA wird ermittelt, auch in Deutschland haben die entsprechenden Behörden die Arbeit aufgenommen.
Dem Spiegel zufolge prüft das Bundesverkehrsministerium mit Hilfe eines Gutachters, ob Tesla die Software-Aktualisierungen, mit denen die Autopilot-Funktion nachgereicht wurde, überhaupt hätte vornehmen dürfen. Konkret geht es dabei um die Frage, ob die Funktion im Rahmen der Typgenehmigungsersteilung hätte überprüft werden müssen. Eine Typgenehmigung ist notwendig, wenn ein neues Modell innerhalb der EU auf den Markt kommen soll, in Deutschland ist dafür das Kraftfahrtbundesamt zuständig.
Für die Erteilung der Genehmigung darf ein späteres Serienprodukt unter anderem in sicherheitsrelevanten Punkten wie Assistenzsystemen nicht von Testmuster abweichen. Im Falle des Model S könnte es aber anders gewesen sein. Zwar war die für den Autopiloten benötigte Hardware ab einem bestimmten Zeitpunkt Bestandteil der Serienausstattung, der Assistent selbst wurde aber nachgereicht. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, könnte Tesla dabei sogar soweit gegangen sein, und Komponenten zweckentfremdet haben. Die Rede ist davon, dass die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das automatisierte Parken freigegebenen Ultraschallsensoren an der Seite des Wagens nach dem Software-Update auch für nicht manuelle Überholvorgänge eingesetzt werden. Das soll nun dazu geführt haben, dass sich auch die EU-Kommission näher mit dem Thema befasst.
Was die Untersuchungen am Ende für Tesla bedeuten könnten, ist noch offen. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Typgenehmigung, was die Stilllegung aller bereits zugelassenen Fahrzeuge nach sich ziehen könnte. Denkbar ist aber auch, dass das Unternehmen lediglich die Autopilot-Funktion bis zu einer erneuten Prüfung deaktivieren muss.