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Tesla Model S und Model X sollen größeren Akku erhalten

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Tesla Model S und Model X sollen größeren Akku erhalten
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Bislang ist bei 90 kWh Schluß, einen größeren Akku bietet Tesla derzeit für sein Model S und Model X nicht an. Das könnte sich aber schon in Kürze ändern. Denn in den Niederlanden hat das Unternehmen ein Typgenehmigung für eine neue Variante beider Modelle beantragt. Die soll es zumindest in einem Fall erstmals auf eine Reichweite von mehr als 600 km bringen - zumindest auf dem Papier.

In der Datenbank des zuständigen Rijksdienst voor het Wegverkeer (RDW) werden die als 100D und 100X bezeichnet. Gemeint sind damit ein Model S 100D und Model X 100D, die über einen jeweils 100 kWh großen Energiespeicher verfügen sollen. Neben den Standardmodellen sind den Einträgen zufolge auch Performance-Versionen (P100D) und die Option auf den Ludicous-Modus geplant, der für eine stärkere Beschleunigung sorgt. Offen bleibt, über welche Systemleistung die neuen Fahrzeuge verfügen werden und wie hoch der Aufpreis gegenüber den derzeitigen Spitzenmodellen ausfallen wird; für das Model S 90D verlangt Tesla in Deutschland rund 102.000 Euro, für das Model X 90D knapp 110.000 Euro.

Mit 100 kWh großem Akku soll das Model S 100D eine Reichweite von mehr als 600 km erreichen

Mit 100 kWh großem Akku soll das Model S 100D eine Reichweite von mehr als 600 km erreichen

Dafür werden aber die maximalen Reichweiten gemäß NEFZ genannt. Das Model S soll mit dem größeren Akku 613 km erreichen, das Model X hingegen 542. Ob damit die Version 100D oder P100D gemeint ist, geht aus den Einträgen nicht hervor, die Vergleichswerte - 509 und 467 km - stammen jeweils vom P90D. In der Realität dürften die mit einer Ladung zurücklegbaren Strecken aber deutlich kürzer ausfallen, der NEFZ gilt als im Alltag wenig aussagekräftig. Orientiert man sich am weitaus genaueren US-amerikanischen Testzyklus EPA, dürften es am Ende etwa 520 und 460 km werden.

Dass Tesla die Typgenehmigung in den Niederlanden beantragt hat, ist keine Überraschung. Schon seit dem Verkaufsstart in der EU nutzt das Unternehmen die Möglichkeit, die Freigabe für seine Fahrzeuge bei den dortigen Behörden einzuholen. Eine solche erlaubt den Verkauf im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Genehmigungsvoraussetzungen. So hieß es beispielsweise Anfang Juli, dass das Kraftfahrtbundesamt als deutsches Pendant anders als das RDW vermutlich keine Genehmigung für die Autopilot-Funktion erteilt hätte.

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