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Was bereits länger geplant war, ist nun offiziell: Die Bundesnetzagentur bei den Funkfrequenzen den 6-GHz-Bereich für die Nutzung in drahtlosen Netzwerken freigegeben. Konkret genutzt werden dürfen zukünftig der Frequenzbereich von 5.945 MHz bis 6.425 MHz.
Trotz der Erlaubnis müssen Wi-Fi 6E fähige Geräte einige Auflagen erfüllen. So dürfen sogenannte Very-Low-Power-Indoor-Geräte nur über eine maximale Sonderleistung von 25 mW verfügen. Die EIRP-Dichte muss auf 1,25 mW pro MHz beschränkt sein. Derartige Geräte dürfen zudem sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendet werden. Lediglich der Einsatz in unbemannten Luftfahrzeugsystemen wird explizit untersagt.
Low-Power-Indoor-Geräte dürfen mit maximal 200 mW senden und eine Eirp-Dichte von 10 mW pro MHz aufweisen. Des weiteren ist das Einsatzgebiet lediglich auf Innenräume beschränkt. Unterwegs dürfen entsprechende Frequenzen von Geräten nur in Zügen mit metallbeschichteten Fenstern sowie Luftfahrzeugen verwendet werden.
Der Vorteil des 6 GHz-Frequenzbands liegt vor allem in einer geringeren Latenz und höheren Bandbreiten. Gleichzeitig begrenzen die hohen Frequenzen die Reichweite erheblich, insbesondere durch Wände und andere feste Objekte. Die Bundesnetzagentur befristet diese Allgemeinzuteilung bis zum 31.12.2024.