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Dokumente belegen Googles Vorschriften für Android-Hersteller

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Dokumente belegen Googles Vorschriften für Android-Hersteller
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Die derzeit laufende Prüfung, ob Google mit seiner Plattform Android eine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, könnte durch nun bekannt gewordene Unterlagen zu Ungunsten der US-Amerikaner ausfallen. Veröffentlicht hat diese Benjamin Edelman, Professor an der Harvard Business School, stammen sollen sie aus Gerichtsakten, die der Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich waren.

Konkret handelt es sich um zwei Verträge, die zwischen Google und HTC sowie Google und Samsung im Januar 2011 geschlossen wurden und eine Laufzeit bis Ende 2012 hatten - dementsprechend können aktuelle Regeln abweichend ausfallen. Im betroffenen Zeitraum erteilte Google seinen Partnern unter dem Titel „Mobile Application Distribution Agreement“ jedoch weitreichende Vorgaben im Rahmen der Nutzung von Android als Betriebssystem für Smartphones und Tablets. Dazu gehörten:

  • das Installieren aller Google-Applikationen
  • das Platzieren der Google-Suche sowie des App Stores (Google Play) auf der ersten oder zweiten Seite des Homescreens
  • das Einrichten von Google als Standardsuchmaschine für alle Web-basierten Suchanfragen
  • das Einrichten von Googles Network Location Provider als Standard

Teil der vorgeschriebenen Programme, die ab Werk enthalten sein mussten, waren unter anderem die Google-Dienste Maps, YouTube, Kalender, Gmail, Talk, der App Store und die Google-Suche. Laut Edelman hätten die Verträge klar das Ziel gehabt, die Konkurrenz zu behindern, genauer jener Vorwurf, dem die Europäische Kommission aufgrund von Beschwerden seitens Microsoft, Nokia und anderen Wettbewerbern nachgeht.

[figure image=http://www.hardwareluxx.de/images/stories/galleries/news/akaspar/motorola-moto-x-09-950x629.jpg]Weniger offen als gedacht.[/figure]

Echte Wahlfreiheit besteht nicht

Beispielsweise könnte ein Gerätehersteller auch dann keine andere Kartenapplikation oder Standardsuchmaschine integrieren, selbst wenn diese für den Kunden oder ihn selbst Vorteile hätte - in Form einer einfacheren Bedienung oder einer Zahlung seitens des Anbieters. Zwar könnte ein Hersteller laut Edelman problemlos Yahoo Maps installieren, allerdings sei er dann auch gezwungen gewesen, für alle andere Google-Dienste Alternativen zu finden. Denn durch den Verzicht auf eine Google-App hätten auch alle anderen nicht ab Werk genutzt werden dürfen.

Die Ausrede, der Nutzer könne in einem Fall selbst entsprechende Software nachrüsten, lässt der Wirtschaftsexperte nicht gelten. Denn derartige Geräte seien für Kunden in der Regel eher unattraktiv. Aber auch die von Google eingeräumte Möglichkeit, zusätzlich zu den eigenen Diensten Alternativen zu installieren, sei nur ein Scheinargument. Denn zum einen ginge dies zu Lasten der vorhandenen Hardware-Ressourcen und könnte Nutzer verwirren, zum anderen würden in einem solchen Fall die anderen Vorgaben greifen: Selbst wenn Bing als App oder Link vorinstalliert wäre, als Standard muss Google eingestellt sein. Durch das vorgeschriebene prominente Platzieren der Programme würden dieser darüber hinaus eher auffallen.

Letztlich würde all dies dazu führen, dass der Wettbewerb behindert und Google sich selbst vor Konkurrenten schützen würde - auf dem Rücken der Verbraucher. Denn auch niedrigere Smartphone-Preise durch Abkommen mit anderen Anbietern wie Yahoo oder Microsoft und einem Hersteller seien nicht möglich.

Gegenteilige Aussagen in der Öffentlichkeit

Nach Ansicht Edelmans würden verschiedene offizielle Aussagen die tatsächliche interne Haltung Googles verleugnen. So werbe der Konzern stets damit, dass Android ein Open-Source-Projekt sei. Ende 2009 erklärte ein ranghoher Verantwortlicher, welch positiven Effekt die Plattform deshalb auf den Markt habe, man würde damit „Innovationen auf allen Ebenen“ fördern und den Wettbewerb beleben und den Verbrauchern „Wahlfreiheit“ einräumen. Im April 2011, also während der Laufzeit der Verträge, erklärte Anyy Rubin, zu diesem Zeitpunkt verantwortlich für Android, dass die Hersteller alle Freiheiten hätten, wenn es um Anpassungen des Systems gehe. Sie müssten lediglich „einige einfache Kompatibilitätsanforderungen“ erfüllen, so Rubin wörtlich.

Am schwersten dürfte jedoch das wiegen, was Verwaltungsratschef Eric Schmidt Mitte September 2011 dem US-Senat antwortete. Auf die Frage „Hat Google verlangt, dass Smartphone-Hersteller im Rahmen der Android-Nutzungsbedingungen Google als Standardsuchmaschine einstellen?“ antwortete er mit einem klaren Nein. In seinen weiteren Ausführungen hieß es dann: „Google respektiert die Freiheit der Hersteller auszuwählen, welche Applikationen auf einem Android-Gerät vorinstalliert werden sollen.

Edelman zufolge habe Google es in der Vergangenheit aber auch immer wieder geschafft, Berichte über derartige Vorgaben zu verhindern. Denn in bislang zugänglichen Unterlagen tauchten diese nicht auf, Herstellern war es gleichzeitig untersagt, über die Verträge zu sprechen. Deshalb sei es nicht verwunderlich, dass selbst führende Experten die strengen Richtlinien nicht nachweisen konnten.

Google schaffe es somit vorzugaukeln, dass es Wettbewerb gibt.

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