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Wie viele und vor allem welche Vorschriften die Hersteller von Android-Hardware einhalten müssen, ist spätestens seit Anfang des Jahres bekannt. Denn Mitte Februar wurden Verträge mit den entsprechenden Klauseln publik, die zwischen Google auf der einen und HTC sowie Samsung auf der anderen Seite geschlossen wurden.
Zu den Vorgaben gehörten während der Vertragslaufzeit nicht nur Anweisungen, welche Google-Dienste auf den Smartphones und Tablets ab Werk zu installieren seien, sondern auch die Platzierung entsprechender Verlinkungen sowie das Einrichten von Google als Standardsuchmaschine. Der Harvard-Jura-Professor Benjamin Edelmann hatte diese Unterlagen veröffentlicht und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Google mehrfach - auch während einer Aussage vor dem US-Senat - das Gegenteil behauptet hätte, derartige Vorgaben würde es nicht geben.
Doch wie sich nun, knapp drei Monate später zeigt, wird es unter Umständen nicht nur bei viel Kritik in Richtung Google bleiben. Denn wie re/code berichtet, wurde in den USA eine Sammelklage von Verbrauchern und Herstellern eingereicht.
Wer genau hinter diesem Schritt steht, ist noch unbekannt. Klar ist hingegen, dass sich die Klage rund um das Thema Wettbewerbsbehinderung. Nach Ansicht der Kläger sei Googles Mobile Application Distribution Agreement (MADA) einzig und allein dafür gedacht, die eigene Marktposition zu halten und weiter auszubauen, was hinsichtlich der monopolartigen Stellung in einigen Bereichen problematisch sei. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen, das jeder Android ohne Google und Google ohne Android nutzen könne. „Seit dem Start von Android hat ein größerer Wettbewerb bei Smartphones den Verbrauchern mehr Auswahl zu geringeren Preisen ermöglicht“, so der Sprecher weiter.
Eine vergleichbare Position hatte der Konzern in der Vergangenheit bereits mehrfach eingenommen, dabei jedoch die Einschränkungen verschwiegen, die mit nicht zertifizierten Geräten verbunden sind. Denn auf diesen fehlen ab Werk zahlreiche Dienste, mitunter lassen sie sich auch nur auf Umwegen nachträglich installieren.