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Schon mit der ersten über das Windows-Insider-Programm verteilten Testversion von Windows 10 handelte Microsoft sich Kritik aufgrund der Datensammelei ein. Schließlich nahm das Unternehmen sich das Recht heraus, zahlreiche Informationen an die eigenen Server zu übermitteln – um die Entwicklung optimieren zu können, so die ursprüngliche Begründung. Während Tester noch eine Wahl hatten und Nutzer einer älteren Windows-Version eine solche noch haben, müssen Käufer von Komplettsystemen in absehbarer Zeit ohne Alternative auskommen. Und vor allem an diese dürfte sich die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz richten.
Unter dem Titel „Windows 10 – Überwachung bis zum letzten Klick“ haben die Verbraucherschützer nun vor den Gefahren des Betriebssystems gewarnt. Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei weniger die Datensammelei an sich, stattdessen verweist man auf die Nachteile, die diese für die Verbraucher haben kann. Da es kein Problem sei, anhand der gewonnen Informationen Rückschlüsse auf die Person selbst sowie deren Vorlieben zu ziehen, sei es kein Problem, passende Werbung und anderes darzustellen.
Der schlimmste Fall: „Nicht nur Werbung, sondern auch Vertragskonditionen, Preise und Rabatte können grundsätzlich an die Konsum- und Verhaltensprofile angepasst werden. In der Folge werden Verbraucher am Markt ungleich behandelt, was die Suche nach günstigen und geeigneten Angeboten erschweren kann“, so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Aus der Luft gegriffen ist dies nicht, wie mehrere Untersuchungen zeigen. So wurde beispielsweise beobachtet, dass der angezeigte Preis je nach genutztem Endgerät variierte.
Kritik übt man aber auch an den Voreinstellungen innerhalb von Windows 10. Denn wer sich während der Installation auf die Express-Variante entscheidet, erlaubt Microsoft das Sammeln zahlreicher Daten. Nur wer auf die Standardeinstellungen verzichtet oder im Anschluss selbst Hand anlegt, kann enge Grenzen ziehen. Die Übertragung von Daten lässt sich – anders als vielfach behauptet – mit Bordmitteln nicht ganz deaktivieren; auch der Verzicht auf die Nutzung eines Microsoft-Kontos ändert dies nicht.
Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre es deshalb begrüßenswert, wenn die Prinzipien „Privacy by Design" und „Privacy by Default" angewendet würden – entsprechend fordert man eine solche Richtlinie auf EU-Ebene. Dann würden nur die Daten gesammelt werden, die für die Nutzung unabdingbar sind. Was genau darunter verstanden wird, lässt die Verbraucherzentrale jedoch offen. Wer Windows 10 den Hahn zudreht, muss beispielsweise auf die Sprachassistentin Cortana verzichten. Ebenso stehen dann andere Funktionen nicht oder nur stark eingeschränkt zur Verfügung.