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Endgültige Aufhebung des Websperren-Gesetz in Reichweite

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Endgültige Aufhebung des Websperren-Gesetz in Reichweite
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Das 2009 beschlossene „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten“, im Allgemeinen mit der Einrichtung von Websperren in Deutschland verbunden, soll nun endgültig aufgehoben werden. Die Bundesregierung hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Bisher wurde es lediglich auf Beschluss amtierenden Koalition nicht angewendet, nachdem es 2010 in Kraft trat. Stattdessen soll der Ansatz „Löschen statt Sperren“ weiter konsequent verfolgt werden.

Das noch unter der der großen Koalition ausgearbeitete und beschlossene Gesetz wurde trotz schwerer Bedenken, lautstarker Proteste und 130.000 Unterschriften in einer Online-Petition im Juni 2009 mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD vom Bundestag und im Juli des gleichen Jahres vom Bundesrat verabschiedet. Insbesondere die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen warb für dieses Gesetz und die Einrichtung von „Stoppschildern“, die statt der aufgerufenen Seite über die illegalen Inhalte und die rechtlichen Folgen aufklären sollte. Die Internet-Gemeinde brachte sie mit dem Vorhaben und Werben für diese Sperren mehrheitlich gegen sich auf.

Kritik erntete das „Zugangserschwerungsgesetz“ durch die geplante Einrichtung einer Infrastruktur zum Sperren von Seiten bei den Providern und einer vom Bundeskriminalamt (BKA) gepflegten geheimen Sperrliste. Zum einen wurde die technische Wirksamkeit angezweifelt, zum anderen blieben die Inhalte damit weiter im Netz. Statt diese nur zu blockieren, wäre es sinnvoller diese zu löschen. Trotz gegenteiliger Beteuerungen gab und gibt es immer wieder Begehrlichkeiten diese Sperren auch auf andere Bereiche auszuweiten, ob zum Jugendschutz oder zur Verhinderung von illegalem Glücksspiel.

Als der damalige Bundespräsident Horst Köhler im Jahr 2010 das Gesetz trotz Bedenken gegenüber der Verfassungsmäßigkeit unterschrieben hatte, wies die mittlerweile regierende CDU/FDP-Koalition das zuständige Bundeskriminalamt an, das Sperren von Webseiten nicht in die Praxis umzusetzen, nachdem die FDP im Koalitionsvertrag ihre Position durchsetzen konnte. Stattdessen wurde nur das Löschen entsprechender Seiten verfolgt. Auch in Europa besetzt man mittlerweile diesen Standpunkt, nach dem auch dort die Forderungen nach einer gemeinsamen Sperrinfrastruktur laut wurden.

Begründet wird der Schritt mit dem steigenden Erfolg der Löschbemühungen und einer verstärkten Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden, Organisationen und privaten Unternehmen. Da dies mittlerweile entsprechend schnell geschehe, sei die Sperrung solcher Seiten nicht mehr notwendig. Zudem könnten diese umgangen werden. Im Großen und Ganzen schließt man sich damit den ursprünglichen Kritikpunkten an. Dennoch will man die Strategie „Löschen statt Sperren“ weiter prüfen und sich weiter vom Erfolg überzeugen. Die Forderung des Bundesrates gesondert in einem Bericht bis Ende 2012 darüber informiert zu werden, lehnte die Bundesregierung allerdings ab, die derzeitigen Bemühungen seien ausreichend.

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