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SPD will Trojaner-Einsatz gesetzlich reglementieren

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SPD will Trojaner-Einsatz gesetzlich reglementieren
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Im Oktober sorgt die Enthüllung des Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club (CCC) für einiges Aufsehen (wir berichteten). Die Software kann demnach wesentlich mehr Überwachungsaufgaben realisieren, als es ihr rechtlich zugestanden wird. Im Anschluss wurde dieser Trojanereinsatz nicht nur im Netz rege diskutiert, auch in der Politik wurde dadurch eine Debatte ausgelöst. Vor allem Stimmen aus der CDU/CSU versuchten, dieses Eindringen in private PCs zu rechtfertigen (wir berichteten in unserem Artikel zur aktuellen Netzpolitik).

Die SPD scheint jetzt einen anderen Weg einschlagen zu wollen. Ihr Innenexperte Michael Hartmann sprach sich dafür aus, den Trojanereinsatz (euphemistisch: die Quellen-TKÜ) explizit in der Strafprozessordnung zu regeln - dort wird bisher nur auf herkömmliche Telefonüberwachung eingegangen. Dabei sollen auch Grenzen klar festgeschrieben werden. Dabei geht es darum, dass nur aktuell laufende Kommunikation (Internet-Telefonate, Chats) abgefangen werden darf und kein weiterreichender Zugriff auf die infizierten PCs zulässig ist.
Die Opposition sieht den SPD-Vorstoß zumindest in Teilen kritisch, Bündnis90/Die Grünen spricht vom "Trojanerermöglichungsgesetz" und strebt eine alternative Lösung an, die aber noch nicht genau benannt wird. 

Es bleibt spannend, ob und was für Konsequenzen die Politik letztendlich aus der skandalösen Enthüllung des CCC ziehen wird.

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