TEST

Der Rechts- und Streitfall Internet – Die Kernkompetenzen einer nachhaltigen Netzpolitik - Meinungen zum Datenschutz und der Netzanonymität Teil 2

Portrait des Authors


Werbung

Nach der Darstellung der eben genannten Positionen nähert man sich unweigerlich der Frage nach Onlinedurchsuchungen und dem Bundestrojaner (auch Quellen-TKÜ) immer weiter an. Stellen sie doch aktuell die Spitze des Disputs aus Freiheit und Sicherheit dar, indem sie massiv in die Privatsphäre der Betroffenen eingreifen. Nach der Enthüllung des Bundestrojaners durch den Chaos Computer Club, hat sich die Diskussion erneut verschärft. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist das Programm in der Lage, neuen Quellcode nachzuladen und eine Remote-Verbindung zum indizierten Rechner herzustellen und somit eine vollständige Kontrolle zu ermöglichen. Der Missbrauchsansatz sei außerdem ungleich höher, da Dritte leicht die Kontrolle über den Quellen-TKÜ übernehmen und somit fremde Daten einschleusen könnten.

Während sich der Chaos Computer Club wie auch weite Teile der Netzgemeinde gegen dieses Vorgehen empören, verteidigt die CDU/CSU ihr Vorgehen. In der aktuellen Stunde vom 19.10.2011 verweist Dr. Hans-Peter-Uhl von der CSU nochmals auf den angeblich rechtsfreien Raum des Internets und sieht das Vorgehen als gerechtfertigt an.

MdB Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU), Aktuelle Stunde auf Verlangen aller Fraktionen,
Befugnisse und Instrumentarien von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden im Internet bei Verfolgung von schweren Straftaten,
132. Sitzung des Bundestages vom 19.10.2011

Quelle: Bundestag.de

Bei der Stellungnahme von Dr. Hans-Peter Uhl kommt man aber nicht umhin, einmal kritisch nachzuhaken. Bei Sätzen wie “Die Computer der Kriminellen werden immer ausgetüftelter, immer raffinierter!” muss man sich fragen, ob hier nicht jemand rein auf die Populismustube drückt in der Hoffnung, Ängste bei den weniger versierten Nutzern zu schüren. Ein gewisser neurotischer Anklang kann dabei zumindest nicht geleugnet werden. “Es wäre schlimm, wenn zum Schluss unser Staat regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub, es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und Gesetz verpflichtet sind.” Fakt ist: Bundestagsabgeordnete sind keine Sicherheitsbeamte! Sicherheitsbeamte sind Teile der Exekutive zur Sicherung des Gewaltmonopols des Staates, Bundestagsabgeordnete sind - sofern man von einer demokratietheoretischen Diskussion der Rolle der Bundesregierung absieht -  Teile der Legislative. Dass Herr Uhl hier wissentlich oder unwissentlich auf diese elementare Trennung verzichtet, rüttelt doch erheblich an seiner fachlichen Position und Glaubwürdigkeit.

Fakt ist: Selbst aus der Koalition gibt es einen scharfen Gegenwind. Laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger müsse man nach der Enthüllung des Quellen-TKÜ durch den CCC über ein schärferes Gesetz zum Schutz der Privatsphäre debattieren. Der Trojaner dürfe nicht über das Ziel der Überwachung der Telekommunikation hinausschießen. Die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz des Programmes müssen außerdem nicht nur umrissen, sondern klar definiert werden, so ergänzte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier.

Delikat ist hierbei ohnehin, dass der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 07.06.2011 Drucksache 17/5545 entnommen werden kann, dass die gewonnenen Beweise einer Onlinedurchsuchung ohne die Einwilligung der Betroffenen nicht im Strafverfahren zu Beweiszwecken verwendet werden dürfen. Im Zuständigkeitsbereich der Generalbundesanwaltschaft wurden daher bislang in keinem Fall aus einer Onlinedurchsuchung gewonnen Informationen als Beweismittel vor Gerichten verwendet. Der Sinn einer Onlinedurchsuchung mittels des Quellen-TKÜ kann daher bezweifelt werden. Berücksichtigt man fernerhin die rechtlich umstrittene Lage, macht das gewählte Ermittlungsverfahren zunehmend immer weniger Sinn.

Quellen und weitere Links

    Werbung

    KOMMENTARE (0)