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Neben der immer wiederkehrenden Vorratsdatenspeicherung, die auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zu finden ist und dem NSA-Skandal war sicherlich die angekündigte Drossel bei DSL-Festnetztarifen der Deutschen Telekom das Aufregerthema in diesem Jahr. Das Kölner Landgericht erklärte die Drosselung der DSL-Geschwindigkeit Ende Oktober für unzulässig, woraufhin sich die Telekom natürlich die Option offen ließ, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Nun wollen das Nachrichtenmagazin Focus und die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post aus Unternehmenskreisen erfahren haben, dass man auf eine Berufung verzichten wird. Stattdessen will die Deutsche Telekom zukünftig zwei unterschiedliche Tarif-Gruppen anbieten. Einerseits sollen Tarife mit festen Obergrenzen für das Datenvolumen ausgeschrieben werden. Ist dieses Datenvolumen erreicht, wird die Geschwindigkeit gedrosselt und kann gegen Bezahlung wieder freigeschaltet werden. Diese Tarife sollen dann nicht mehr als Flatrate bezeichnet werden. Echte Flatrate sollen auch weiterhin ohne Volumengrenze bleiben, werden aber dementsprechend mehr kosten.
"Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden", soll es aus internen Kreisen der Deutschen Telekom heißen. Unklar ist noch, was bei bestehenden Verträgen und den darin enthaltenen Bedingungen geschehen soll. Ursprünglich wollte die Deutsche Telekom auch Altkunden ab 2018 an die neuen Bedingungen binden. Rechtsanwalt Thomas Bradler dazu im Focus: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend".
Noch sind weder das Vorhaben echte Flatrate- und Volumen-Tarife zu verkaufen, noch der Verzicht auf die Berufung im Urteil des Kölner Landgerichts von der Deutschen Telekom offiziell bestätigt worden. Es bleibt also zunächst einmal für alle Kunden bei der aktuellen Rechtsprechung und diese besagt, dass Tarife, die als Flatrate beworben und bezeichnet werden, auch als solche bestehen bleiben müssen. Eine monatliche Volumengrenze ist hier unwirksam.