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Keine Hinweise auf illegales Vorgehen durch Apple

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Keine Hinweise auf illegales Vorgehen durch Apple
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Apple hat keine illegalen Mittel eingesetzt, um die kostenlosen Streaming-Angebote von Spotify und anderen Anbietern zu behindern. Zu diesem Schluss ist zumindest die EU-Kommission gekommen, wie Recode berichtet. Grund für die Annahme der Wettbewerbshüter ist das Fehlen von Hinweisen auf ein verbotenes Vorgehen. Nach solchen gesucht hatte man rund drei Monate.

Anfang Mai hieß es, dass Apple Druck auf die großen Plattenfirmen ausgeübt habe, damit diese die Konditionen für kostenlose Angebote deutlich verschlechtern oder gänzlich untersagen. Getroffen hätte man damit vor allem Spotify, denn nur etwa 20 Millionen der 75 Millionen Nutzer zahlen für das Streaming. Aber auch YouTube galt als Ziel der Aktion.

Während man Apple nach aktuellem Stand nichts vorwerfen kann, stehen die Plattenfirmen jedoch weiter unter Beobachtung. Denn derzeit würden diese mit Spotify über eine Verlängerung der Verträge verhandeln, eine Ausnutzung der Marktposition durch Universal, Sony und Co. schließt die EU-Kommission demnach nicht aus.

Behindert Apple über seine Umsatzbeteiligung im App Store den Wettbewerb? Dieser Frage geht man in den USA nach

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Dennoch wird sich die Brüsseler Institution auch weiter mit Apple beschäftigen. Dabei geht es ebenfalls um die Streaming-Konkurrenz, konkret jedoch um den App Store und die Frage, ob die Kalifornier die Software von Spotify und anderen bewusst benachteiligt. Eine vergleichbare Untersuchung wurde auch in den USA gestartet, hier geht es unter anderem darum, ob die Beteiligung an In-App-Käufen in Höhe von 30 Prozent die Konkurrenz behindert. Denn diese muss darauf mit höheren Kosten für das innerhalb der Applikationen angebotene Abo reagieren oder geringere Einnahmen in Kauf nehmen: Wer Spotify innerhalb der iOS-App abonniert, muss knapp 13 Euro im Monat zahlen, wer hingegen über die Homepage der Schweden bucht, landet bei knapp 10 Euro.

Erschwerend hinzukommt, dass Apple den Hinweis auf die geringeren Kosten bei Buchung außerhalb der Applikation verbietet. Vor allem dies dürfte die US-Wettbewerbshüter stören.

Quellen und weitere Links

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