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Die Ende August von WhatsApp angekündigte Änderung der AGB hat nicht nur die EU-Kommission auf den Plan gerufen, auch bei Verbraucherschützern stößt die Neufassung auf Kritik. Da sich die Facebook-Tochter davon bislang unbeeindruckt gezeigt hat, hat der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
In der Begründung für die Abmahnung bemängelt der vzbv nicht nur die fehlende Widerspruchsmöglichkeit, auch mit der Weitergabe von Daten von Personen, die WhatsApp nicht nutzen, sei nicht hinnehmbar. Denn die Pläne des Unternehmens sehen vor, dass nicht nur die Mobilfunknummer des jeweiligen Nutzers an Facebook übermittelt wird, sondern auch sämtliche Einträge im Telefonbuch des Smartphones. Nach Auffassung der Verbraucherschützer sei dies rechtlich unzulässig.
Ebenfalls für rechtswidrig hält man die Pläne für Verbesserungen bei der personalisierten Werbung. Die neuen AGB sehen vor, dass Facebook die von WhatsApp übermittelten Daten nutzen darf, um Anzeigen besser auf den jeweiligen Nutzer anpassen zu können. Das Problem laut vzbv: Einer solchen Nutzung müsste ausdrücklich zugestimmt werden (opt-in), zum Einsatz komme hier aber das opt-out-Prinzip - der Nutzer muss das automatisch gesetzte Häkchen zur Zustimmung entfernen.
Gibt WhatsApp die verlangte Unterlassungserklärung bis zum 21. September nicht ab, wird die Möglichkeit zur Einreichung einer Klage geprüft, so die Verbraucherschützer; am 25. September läuft die Frist für Nutzer ab, um den Änderungen zu widersprechen - was jedoch den weiteren Einsatz des Messengers unmöglich macht.
Kurz nach dem Bekanntwerden der neuen AGB hatte die EU-Kommission angekündigt, das Fusionskontrollverfahren erneut zu starten. Dies wurde bereits 2014 genutzt um zu klären, ob Facebook WhatsApp übernehmen darf. Ein Grund für die Zustimmung vor zwei Jahren war die Aussage der US-Amerikaner, dass es niemals zu einem Datenaustausch zwischen beiden Diensten kommen werde. Genau dies wird sich jedoch ändern, wenn die Änderung Ende September in Kraft tritt.