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Wer bei 1&1 einen neuen DSL-Anschluss bucht, bekommt während des Bestellprozesses auf der Webseite auch gleich einen passenden Router angezeigt. Dadurch bekommt der Kunden den Eindruck, dass das vorgegebene Modell gewählt werden muss, um den Anschluss zu nutzen. Allerdings sei dies laut der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Irreführung des Kunden, denn dieser kann aufgrund aktueller Gesetze den Router frei wählen und muss nicht auf ein bestimmtes Modell zurückgreifen. Die Routerfreiheit gilt dabei nicht nur für DSL, sondern auch für Kabel-Kunden. Vor einigen Wochen hatten wir in einem ausführlichen Versuch das Vorgehen, beim Wechsel auf ein eigenes Kabel-Modem beleuchtet.
Aufgrund der Routerfreiheit hat die Verbraucherzentrale Bundesverband beim Landgericht Koblenz eine Klage eingereicht und vom Gericht recht bekommen. Demnach würde die Anzeige auf der Webseite dem Verbraucher suggerieren, dass für die Nutzung des Anschlusses ein bestimmter angebotene Router mitbestellt werden muss. Dies sei allerdings nicht rechtmäßig. Zudem kann die Bestellung nicht ausgeführt werden, bevor der interessierte Kunde keinen Router ausgewählt hat. Zukünftig müsse 1&1 die Anzeige und den Bestellvorgang auf der Webseite überarbeiten und deutlich kennzeichnen, dass es sich bei der Auswahl des Routers lediglich um optionale Vorschläge handelt.
Der Internetanbieter hat das Urteil noch nicht kommentiert. Man gab vor Gericht lediglich an, dass Kunden als weitere Informationsmöglichkeit die Hotline nutzen könnten. Doch diese Argumentation genügte dem Gericht nicht. Da 1&1 noch die Möglichkeit hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen, ist dieses noch nicht rechtskräftig. Erst sobald dieses rechtskräftig ist, muss 1&1 bei der Routerauswahl eine eindeutigere Kennzeichnung vornehmen.