NEWS

Auflagen

Netzbetreiber müssen vielgenutzte Schienen mit 100 Mbit/s versorgen

Portrait des Authors


Netzbetreiber müssen vielgenutzte Schienen mit 100 Mbit/s versorgen
18

Werbung

Die Bundesnetzagentur möchte das mobile Internet laut einer Anfrage der Grünen entlang von Schienen deutlich ausbauen. Demnach gibt es eine Auflage für die Netzbetreiber, dass bis zum Jahr 2022 an viel befahrenen Strecken eine Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s zur Verfügung stehen muss. Konkret soll an Strecken mit mehr als 2.000 Fahrgästen täglich diese Geschwindigkeit über das mobile Netz geboten werden. 

Auch Strecken mit weniger Fahrgästen sollen ausgebaut werden. Hier hätten die Netzbetreiber jedoch bis Ende 2024 Zeit, um eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Dies betrifft Streckenabschnitte, in denen weniger als 2.000 Fahrgäste täglich unterwegs sind. Damit sollte bis Ende 2024 das gesamte Schienennetz mit bis zu 50 Mbit/s versorgt werden.

Wie der Ausbau unter den Netzbetreibern genau ablaufen soll, hierzu gibt es von Seiten der Bundesnetzagentur keine Auflagen. Damit sollen sich die Betreiber untereinander selbst koordinieren. Es wird lediglich davon gesprochen, dass die Verkehrsunternehmen den Ausbau unterstützen und vorhandene Infrastrukturen freigegeben werden sollen.

Auch Autobahnen und Bundesstraßen sollen ausgebaut werden

Neben der Schiene soll auch die Versorgung auf Autobahnen und Bundesstraßen verbessert werden. Bis Ende 2022 soll zwischen Metropolregionen ebenfalls eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Mbit/s erreicht werden und zudem soll die Latenz weniger als 10 ms betragen. Ob diese Pläne allerdings tatsächlich in die Realität umgesetzt werden können, bleibt mit Blick auf die Vergangenheit erst einmal abzuwarten.