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Spielehersteller Eletronic Arts hat für seine Vertriebsplattform Origin weitere Publisher gewonnen. Bisher waren nur Titel, die von EA selbst vertrieben wurden, im Angebot. Nachdem unter anderem Battlefield 3 zwangsweise an Origin gebunden ist und auch andere Titel dieses exklusiv verwenden sollen, wird immer deutlicher, dass man in Konkurrenz zu Plattformen wie Steam tritt. Doch sieht sich EA auch heftiger Kritik für die Nutzungsbedingungen ausgesetzt.
Als Publisher hat EA bisher Warner Brothers Interactive, Capcom und THQ gewonnen. So werden kommende Titel wie "Saints Row: The Third" und "Batman: Arkham City" auch über Origin zu haben sein. Weitere Spiele will EA auf der Origin-Seite bekanntgeben. Der ehemalige EA Download Manager hat mittlerweile über sechs Millionen angemeldete Nutzer. Auch dank der Exklusiv-Politik, die auch Valve mit Half-Life 2 schon vorgemacht hatte. Bei einem anhaltenden Erfolg und weiteren Partnern, könnte Origin dann ähnlich wie Steam bei allen Titeln von EA verpflichtend werden.
Allerdings mehren sich auch die Kritiken an den Nutzungsbedingungen von Origin. In einer Analyse des Magazins Gamestar, kommt Rechtsanwalt Thomas Schwenke zu dem Urteil, dass EA im Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) und den Datenschutzbestimmungen "umfangreiche Verstöße gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte" begehe. In der Analyse nehme sich Electronic Arts Rechte heraus, die mit einer Spyware zu vergleichen seien. Um zu garantieren, dass der Nutzer keine illegalen Titel einsetzt, möchte EA undefiniert auf alle Daten des PCs zugreifen. Zudem erlaubt der Nutzer EA, personenbezogenen Daten zugänglich zu machen, falls der Publisher glaubt, seine Rechte könnten verletzt werden. Und selbst Daten wie IP- und MAC-Adressen möchte man mit den personenbezogenen Daten laut Datenschutzbestimmungen verbinden.
Zwar sind die Klauseln nach deutschem Recht ebenso unwirksam wie das Klageverbot, dennoch stößt die automatische Erfassung und Auswertung der Nutzerhardware schon seit längerem auf Kritik. Während Valve diese freiwillig gestaltet, muss der Kunde EA grundsätzlich gewähren lassen. Auch das plötzliche Einstellen des Supports ohne Vorankündigung ist hierzulande nicht legal. In Bezug auf die gesammelten personenbezogenen Daten hat EA zwar mittlerweile verlauten lassen, dass man sorgsam damit umgehen würde, auf die eingeräumten Rechte verzichten möchte man aber offenbar vorerst nicht.
Sollte Electronic Arts tatsächlich Orgin in Zukunft für alle seine Spiele verpflichtend machen und die EULA in der Form weiter einsetzen, scheint ein Abflauen der Kritik nicht in Reichweite zu sein. Selbst wenn EA verantwortungsbewusst mit diesen Rechten umgehen sollte. Andererseits verkauft sich Battlefield 3 derzeit sehr gut. Es scheint, dass viele Spieler zumindest ihre Bedenken vorerst zurückstehen lassen.
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