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Nach einer fünfmonatigen geschlossenen Testphase hat Valve die Steam-Funktion „Family Sharing“ für alle Nutzer der Plattform freigegeben. Damit ist es ab sofort möglich, die erworbenen Spiele für andere Mitglieder freizugeben.
Möglich ist dies mit wenigen Schritten: An eine Person innerhalb der Freundesliste wird eine entsprechende Anfrage verschickt, der diese zustimmen kann - vorausgesetzt, der Account ist mit Steam Guard geschützt. Ist dies erfolgt, können die mit dem Konto verknüpften Titel heruntergeladen und genutzt werden, einen Unterschied zu selbst gekauften Spielen gibt es nicht. Allerdings gibt es andere Einschränkungen. So kann die eigene Bibliothek nur für bis zu fünf Personen und zehn Rechner freigegeben werden, darüber hinaus ist das Nutzen zwei verschiedener Titel zur gleichen Zeit nicht möglich. Dies bedeutet: Ein Account kann nicht von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Allerdings hat Valve hier klare Prioritäten gesetzt. Will der Eigentümer des Kontos dieses nutzen, hat der gerade aktive Nutzer fünf Minuten Zeit, um das Spiel zu beenden und sich abzumelden.
Aber auch hinsichtlich der „Family Sharing“-kompatiblen Spiele gibt es eine ganze Reihe von Einschränkungen. So können Titel, die ein Abo oder einen Produktschlüssel voraussetzen, nicht geteilt werden. Wird eine Bibliothek für Nutzer innerhalb verschiedener Regionen freigegeben, bleibt eine unter Umständen vorhandene Regionalsperre aktiv; auch derartige Titel können dann nicht genutzt werden. Zu beachten sind auch die Regelungen hinsichtlich weiterer Inhalte. So stehen laut Valve alle erworbenen DLCs auch dem Ausleihet zur Verfügung, in einem Spiel gegen Geld gekaufte Gegenstände jedoch nicht - diese werden mit dem jeweiligen Account verknüpft.