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In einem wichtigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Cheat-Software, die Daten im Arbeitsspeicher ändert, nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Im aktuellen Fall ging es um Cheat-Software, die Nutzern eines Rennspiels auf der PlayStation Portable erweiterte Spielvorteile wie unbegrenzte Turbonutzung ermöglichte. Sony, der Hersteller der PlayStation, hatte argumentiert, die Software verletze das Urheberrecht am Spiel, da durch die Modifikationen das Spielerlebnis direkt beeinflusst werde.
Der EuGH erklärte jedoch, dass die Cheat-Software lediglich variierbare und temporäre Daten im Arbeitsspeicher verändere, ohne den Quell- oder Objektcode des Spiels direkt zu modifizieren. Diese veränderten Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und dienen nur dem Spielablauf, was keinen Urheberrechtsschutz nach EU-Recht bedinge. Wichtig sei laut EuGH, dass die Cheat-Software keine Vervielfältigung des Spiels ermögliche, was eine Voraussetzung für eine Urheberrechtsverletzung wäre.
Dieses Urteil führt nun dazu, dass der Fall zurück zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland geht, wo die endgültige Entscheidung nach den Maßgaben des EuGH getroffen wird. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Entwicklern und Nutzern solcher Software, solange deren Anwendung das Originalspiel nicht kopiert oder dauerhaft verändert.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da es zeigt, dass EU-Recht die Funktionalität eines Spiels während des Spielens nicht schützt. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen Anpassungen am Spielerlebnis erlaubt sind, solange diese die Originalsoftware nicht duplizieren oder umgestalten. Diese Klarstellung könnte den Markt für Zusatzsoftware beeinflussen und wirft neue Fragen zum Umgang mit Urheberrecht und Spielsoftware auf.
Der Fall setzt einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Streitfälle in Europa und unterstreicht die rechtliche Trennung zwischen Spielcode und temporären Spieldaten im Arbeitsspeicher.