Bundesverfassungsgericht
  • Nicht verfassungswidrig: Rundfunkbeitrag wird dennoch leicht eingeschränkt

    Seit dem 1. Januar 2013 finanzieren sich die Landesrundfunkanstalten nicht mehr über die GEZ-Gebühr, sondern über eine pauschale Haushaltsabgabe, den Rundfunkbeitrag. Während nach der Einführung hierfür monatlich 17,98 Euro entrichtet werden mussten, entschied die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) aufgrund der deutlich höheren Einnahmen der Sender wenig später, den Rundfunkbeitrag um... [mehr]