Steuernachzahlung
  • Entscheidung vor EU-Gericht: Apple muss Steuern vorerst nicht nachzahlen

    Nachdem Apple bereits beim Drossel-Gate und von Samsung ordentlich zur Kasse gebeten wurde, hätte es noch dicker kommen können. Die EU-Kommission forderte nämlich von Apple eine Steuernachzahlung in Milliardenhöhe. Allerdings entschied ein EU-Gericht in Luxemburg zugunsten von Apple. Somit muss der iPhone-Konzern die Forderung aus dem Jahr 2016 vorerst nicht begleichen. Laut Angaben des Gerichts sei die staatliche Beihilfe von Irland zulässig... [mehr].