Voreinstellung
  • Klarnamen und Voreinstellungen: Facebook verletzt deutsches Verbraucherrecht

    Geht es nach dem Landgericht Berlin, muss Facebook in Deutschland Veränderungen an seinem sozialen Netzwerk vornehmen. Denn die Richter teilten die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und entschieden, dass Klarnamenzwang und verschiedene Voreinstellungen nicht mit deutschem Recht in Einklang stehen. Zu Ende dürfte der Streit damit aber noch nicht sein. Bereits vor drei Jahren hatte der vzbv Facebook abgemahnt... [mehr].