Widerspruchsrecht
  • Mobilfunk: Anbieter müssen bei Preiserhöhungen Widerspruchsrecht einräumen

    Es gibt Neuigkeiten aus dem Tarifdschungel des Mobilfunkmarktes. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main jetzt geurteilt hat, müssen Mobilfunkanbieter den eigenen Kunden in Zukunft ein Widerspruchsrecht einräumen, wenn es zu einer Preiserhöhung kommt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen den Mobilfunkanbieter Drillisch. Besagter Anbieter versuchte seinen Kunden in seinen Verträgen Geschäftsbedingungen unterzujubeln,... [mehr]