Restgarantie bei anderer Rechnung?

jannecksee

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10.09.2017
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Hallo :) ,

sorry falsch es das falsche Unterforum ist, aber Grafikkarte liegt mir hier am nähesten :)

mal eine Frage die ich mir stelle: Angenommen ich kaufe eine gebrauchte Grafikkarte über Ebay-Kleinanzeigen einer fremden Person ab, welche eigentlich noch Restgarantie hat... Kann ich dann was mit der Garantie anfangen? Angenommen der Typ gibt mir auch die Rechnung?

Danke für Antworten! :d
 
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Wenn mit Namen, dann nur falls die Firma Garantie auch für Drittkäufer gibt. Falls ohne Namen, egal.
 
Nein, wenn du im Laden nen Barkauf machst, dann steht nicht unbedingt ein Name auf der Rechnung.
Doch kalte Füße bei deinem tollen Händler mit der 620€ Karte bekommen? ;)

Btw:
Wenn du über Kleinanzeigen kaufst, dann auf jeden Fall mit Barzahlung bei Abholung. Ich würde niemals was per Vorkasse dort kaufen - sind einfach zu viele schwarze Schafe dort unterwegs.
 
Nein, wenn du im Laden nen Barkauf machst, dann steht nicht unbedingt ein Name auf der Rechnung.
Doch kalte Füße bei deinem tollen Händler mit der 620€ Karte bekommen? ;)

Btw:
Wenn du über Kleinanzeigen kaufst, dann auf jeden Fall mit Barzahlung bei Abholung. Ich würde niemals was per Vorkasse dort kaufen - sind einfach zu viele schwarze Schafe dort unterwegs.

Werde wenn dann die Karte abholen ;) Und ich vertraue nach wie vor auf die 620 Karte :d Aber könnt ihr eeendlich mal das Thema mit der lassen? xD Meine letzten beiden Posts hatten doch mit der gar nix zu tun ;)
 
Garantie und Gewaehrleistung sind nicht dasselbe.

Die (gesetzliche) Gewaehrleistung ist eine kaufvertragliche Nebenpflicht des seinerzeitigen Verkaeufers - da Du mit dem keinen Vertrag hast, muss der auch nicht in die Gewaehrleistung eintreten. Liegt der Kauf laenger als 6 Monate zurueck, ist die Frage eh akademisch, weil dann die Beweislastumkehr greift und der seinerzeitige Verkaeufer einen Nachweis fordern kann, dass der geruegte Mangel schon bei Gefahruebergang bestand.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung (idR) des Herstellers - und die kann der, in den Schranken des Gesetzes, ausgestalten wie er will. Schliesst der Hersteller z. B. eine Uebertragung von Anspruechen aus, hast Du Pech gehabt.
 
Hallo :) ,

sorry falsch es das falsche Unterforum ist, aber Grafikkarte liegt mir hier am nähesten :)

mal eine Frage die ich mir stelle: Angenommen ich kaufe eine gebrauchte Grafikkarte über Ebay-Kleinanzeigen einer fremden Person ab, welche eigentlich noch Restgarantie hat... Kann ich dann was mit der Garantie anfangen? Angenommen der Typ gibt mir auch die Rechnung?

Danke für Antworten! :d

garantieversprechen der hersteller (egal ob grafikkarte, spielkonsole, prozessor oder kaffeemaschine) gelten grundsätzlich nur für den erstkäufer, der die ware im handel erworben hat.

ob oder wie man sich ggf. garantie erschleichen oder über kulanz erbetteln kann, wenn man gebraucht gekauft hat, muss nicht thematisiert werden. eine reparatur oder ein austausch kann zwar klappen, muss aber nicht. darüber zu sinnieren, dass es hier und da "funktioniert" hat die gebrauchte ware umzutauschen ist verschwendete zeit, da es keinen rechtlichen anspruch gibt und es fallentscheidungen sind.


(..)

mfg
tobi
 
Auf Garantie gibt es ohnehin keinen rechtlichen Anspruch. Alles eine Frage dessen, was der Hersteller macht. Und wenn der die Garantie auch dem Zweitbesitzer gewährt, ist das auch ok.
 
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