[Sammelthread] Immobilien

So, wieder mal ein Update:
Waren gestern mit der Renovierungsfirma beim Haus.

Kurz und knapp: er meinte wir sollen schnellstmöglich zuschlagen.

Klar, Dach muss neu und auch alles andere muss modernisiert werden. Dafür ist das Mauerwerk wohl super, trocken, kein Schimmel und keinerlei Risse.

Jetzt gilt es also alles mit dem Notar in die Wege zu leiten und schnellstmöglich alles bzgl Förderungen zu klären. Wichtig ist jetzt die Unterschrift zu bekommen, der Vater, dem alles gehört, ist echt nicht mehr gut beinander.
 
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Und dann hoffen das er noch zehn Jahre macht ... (in Deutschland).
Ich drücke euch die Daumen!
 
hä?

hat doch damit Null zu tun? die ziehen natürlich aus... unabhängig ob er lebt oder nicht... nur wenn er vor dem Verkauft stirbt geht das Zeug in die Erbschaft usw...
 
Na dann mal schnell! Hat euer Gutachter auch auf Indianerfriedhöfe geprüft? :d
 
Weil er schon die Dollar-Zeichen in den Augen hatte, weil so viel zu sanieren ist? :banana:
Eher im Gegenteil, passt ihm nicht wirklich rein. Freund der Familie, Selbständig und bis obenhin mit Arbeit voll...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Na dann mal schnell! Hat euer Gutachter auch auf Indianerfriedhöfe geprüft? :d
Ach du meine Güte, wenn man immer so durchs leben rennt...

Wie willst du das denn bei ner Bestandsimmobilie prüfen?
Willst du erstmal Löcher graben lassen?
 
hä?

hat doch damit Null zu tun? die ziehen natürlich aus... unabhängig ob er lebt oder nicht... nur wenn er vor dem Verkauft stirbt geht das Zeug in die Erbschaft usw...
In besonderen Konstellation können die Erben das zurück fordern, gerade wenn er nicht gut beieinander ist oder pflegebedürftig wird.
Wie gesagt, gilt in Deutschland.
 
In besonderen Konstellation können die Erben das zurück fordern, gerade wenn er nicht gut beieinander ist oder pflegebedürftig wird.
Das will ich sehen, wie die Erben einen notariell beurkundeten Grundstücksverkauf "zurückfordern"...

Selbst wenn jemand pflegebedürftig wird, solange der bei dem Verkauf nicht hochgradig dement ist, passiert da gar nix, solang der Notar seinen Job richtig macht.
 
Das will ich sehen, wie die Erben einen notariell beurkundeten Grundstücksverkauf "zurückfordern"...
Keine Ahnung, wie das dann ggfls. im Detail läuft. Habe jemanden im Freundeskreis, der gerade von seiner Mutter das Haus (zu einem sehr günstigen Preis) überschrieben bekommen hat, wo sie beide drin wohnen.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt hat sein Bruder (dem das so nicht passt) wohl für 10 Jahre das Recht dagegen vorzugehen. So ganz harmlos und von der Hand zu weisen ist das Thema ggfls. anscheinend wirklich nicht. Aber wie gesagt: nur „Hörensagen“ aus befreundetem Umfeld.
 
Naja, so wie du es beschreibst gibt das das auch in Ö.

Ist übrigens EU Recht, also wenn du vor dem Ableben schon etwas "Überschrieben"/Geschenkt bekommst, können die anderen Erben das wohl, ich glaube sogar bis zu 30 Jahre, rückwirkend anfechten/rückfordern.

Anrechnung auf den Pflichtteil:​

Rechnerisch werden Zuwendungen auf den Todesfall und Schenkungen unter Lebenden unterschiedlich behandelt:

  • Alles, was der Pflichtteilsberechtigte von Todes wegen, also als Erbteil, Vermächtnis oder nach dem Erbfall als Begünstigter einer vom Verstorbenen errichteten Privatstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse erhält, wird vom Geldpflichtteil abgezogen (sog. Anrechnung). Solche abzugsfähigen Zuwendungen auf den Todesfall sind auf den Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen zu bewerten.
  • Schenkungen zu Lebzeiten, die ein Pflichtteilsberechtigter oder auch ein Dritter vom Verstorbenen zu Lebzeiten erhalten hat, werden dem Nachlass zuerst rechnerisch hinzugeschlagen. Von dem dadurch erhöhten „reinen Nachlasswert“ werden die Pflichtteile berechnet. Dann wird beim einzelnen Pflichtteilsberechtigten die von ihm erhaltene Schenkung abgezogen (sog. Hinzu- und Anrechnung). Die Bewertung erfolgt hier nach dem Schenkungszeitpunkt.


Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden unbefristet angerechnet; solche an nicht Pflichtteilsberechtige nur, wenn die Schenkung innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Tod des Verstorbenen gemacht wurde.

Die Anrechnung von Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte können die anderen Pflichtteilsberechtigten und die Erben verlangen; die Berücksichtigung von Schenkungen an nicht Pflichtteilsberechtigte nur die Pflichtteilsberechtigten.

Als Schenkung gilt jede Leistung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden gleichkommt. Ausgenommen von der Hinzu- und Anrechnungspflicht sind aber u.a. Schenkungen, die aus Einkünften ohne Schmälerung des Stammvermögens gemacht wurden, sofern der Verstorbene und der Geschenknehmer nichts anderes vereinbart haben.


Unser Notar bereitet den Kauf gerade vor. Wir haben doch einiges aus unserem ersten Fehlkauf gelernt... ohne Gutachter/Notar usw geht gar nix mehr 🙈🧐
 
Ah, alle wussten das da was nicht stimmt. Der beste Angriffspunkt der Erben :)
ehm.. nur weil er die letzten Jahre nicht mehr in nem Haus, welches viel Arbeit mit sich bringt, verbringen will ist das angreifbar... ach komm... er ist ja geistig noch voll da, will halt in so eine "betreutes Wohnen" Wohnung... Behindertengerecht usw...
 
Habe jemanden im Freundeskreis, der gerade von seiner Mutter das Haus (zu einem sehr günstigen Preis) überschrieben bekommen hat, wo sie beide drin wohnen.
Wenn man in der Familie etwas sehr günstig überschrieben bekommt (evtl. Schenkung) ist das aber etwas anderes, als wenn jemand die Bude "ganz normal" verkauft/kauft, solang das Ding nicht für 1 € verscherbelt wird.
 
naja, bisschen sticheln ist das schon ;)

ich bin ja für Hilfe/Ratschläge dankbar... aber einfach reinzuwerfen dass das ein Angriffspunkt für Erben ist... wenn du mir noch sagst wie?


Eigentlich bin ich der Meinung das, wenn wir das von zwei Notaren abwickeln lassen, da relativ unantastbar sind 🤷‍♂️
 
passt eh :)

ich schick das ja alles direkt immer an den Notar weiter und frag nach :)
Paar inputs sind ja immer wieder dabei hier im Forum... an alles denkt man selber halt einfach nicht :)
 
Das will ich sehen, wie die Erben einen notariell beurkundeten Grundstücksverkauf "zurückfordern"...

Selbst wenn jemand pflegebedürftig wird, solange der bei dem Verkauf nicht hochgradig dement ist, passiert da gar nix, solang der Notar seinen Job richtig macht.

So dachte ich das auch. Ich bin der Meinung hier einen Artikel aufgeschnappt (oder gepostet?) zu haben, welcher eben so einen Fall hatte. Da wurde ein Grundstück verkauft und die Familie hat ein neues Haus drauf gebaut. Es fand sich Jahre später ein Erbe und hat das Grundstück zurückverlangt. Da sieht man mal, was so ein Notar wert ist.. nichts..

Edit:

 
Fehlerhafte Zwangsversteigerung als Hintergrund...

Aber auch ein absurdes Urteil, dass die Leute ihr Haus abreißen lassen sollen und nicht das Gericht, welches die Zwangsversteigerung verkackt hat, da dran ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fall mit dem Grundstück war etwas anders gelagert, da wurde Zwangsversteigert weil Schulden bestanden haben und dann ein Jahre später tauchte (ein zweiter?) Erbe aus den USA auf der das Grundstück zurückverlangt hat.

Bei moep.at ist das alles etwas anders. Die Frage hier ist meiner Meinung nach ob Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Eigentümers bestehen und ob nicht evtl. doch schon irgendwo eine Vollmacht existiert, da wäre das Geschäft dann natürlich auch hinfällig.
 
passt eh :)

ich schick das ja alles direkt immer an den Notar weiter und frag nach :)
Paar inputs sind ja immer wieder dabei hier im Forum... an alles denkt man selber halt einfach nicht :)

Kann man auch nicht. Aber du scheinst ja auch ein paar Kontakte zu haben die sich auskennen. Das ist mehr wert als ein Forum
 
Kann man auch nicht. Aber du scheinst ja auch ein paar Kontakte zu haben die sich auskennen. Das ist mehr wert als ein Forum
wir haben aus dem ersten Fehlkauf auch gelernt.
Und ja, mein Netzwerk ist recht gut und groß. war nur zu dumm dieses beim ersten Kauf auch anzubohren... den Fehler machen wir kein zweites mal..

Hat ja dann, Gott sei Dank, auch beim ersten Fehlkauf, dank dem Netzwerk, ganz gut geklappt da ohne großen Schaden (mal Kreditzinsen ausgenommen) raus zu kommen.
 
Sofern kein ärztliches Gutachten vorliegt, das was anderes sagt, ist die Geschäftsfähigkeit (z.B. einer NICHT-dementen Person) im nachhinein anzuzweifeln, ein sehr harter Weg. Im Zweifel kann man natürlich vor Unterschrift beim Notar die Geschäftsfähigkeit beurkunden lassen (sofern der gute Mann bzw. die Verkäufer das rechtsicher wollen).
 
In den letzten Jahren frage ich mich immer mehr, woher diese Unart mit den dunklen Lamellen bei Rolläden herkommt. Aus technischer Sicht bringt das nur Nachteile und optisch sieht es vielleicht 1-3 Monate schön aus...

Konsequenz.
Bei uns ist alles außen Ral7016. Bis auf Klinker und Dachziegel.
Türen, Fenster (bis auf das was noch erneuert werden muss wie Haustür, ein großes Fenster vom Wohnzimmer hinten und die Dachrinnen), ZipScreens, Lamellen, Metallkanten... Alles was neu kommt wird Ral7016.
Haben sogar das Außengerät der Splitklima so lackieren lassen.
 
Keine Ahnung, wie das dann ggfls. im Detail läuft. Habe jemanden im Freundeskreis, der gerade von seiner Mutter das Haus (zu einem sehr günstigen Preis) überschrieben bekommen hat, wo sie beide drin wohnen.

Nach Rücksprache mit einem Anwalt hat sein Bruder (dem das so nicht passt) wohl für 10 Jahre das Recht dagegen vorzugehen. So ganz harmlos und von der Hand zu weisen ist das Thema ggfls. anscheinend wirklich nicht.

Wenn man in der Familie etwas sehr günstig überschrieben bekommt (evtl. Schenkung) ist das aber etwas anderes, als wenn jemand die Bude "ganz normal" verkauft/kauft, solang das Ding nicht für 1 € verscherbelt wird.

So einen Fall hab ich tatsächlich 1x in der Familie und auch nochmal im Freundeskreis und da ist in beiden Fällen das Problem, dass eben nicht der marktübliche Preis geleistet wurde, sondern dass es teilweise eben Nebenabsprachen und andere Vergünstigungen in der jeweiligen Familie gibt/gab und daher eigentlich der "günstige" Preis rührt.
Wenn jedoch ein Erbe jedoch meint, dass er um seinen Anteil betrogen wurde, so kann das Geschäft wohl tatsächlich 10 Jahre, ich glaube durch das Sozialgericht oder so, rückabgewickelt werden, sofern das Gericht eben genau diese "Unterschlagung" feststellt.

Sollte der Verkäufer jedoch voll rechtsfähig sein und ein ortüblicher Preis aufgerufen werden, sollte auch ein rückwirkendes Anfechten recht schwierig werden.
Gutachten über geistigen/gesundheitlichen Zustand und eben der Kaufsache sollten das aber im Nachgang recht schwer anfechtbar machen.
 
Thema Handwerkerrechnung bei der Steuererklärung

Meine Eltern haben mir schon vorab das Elternhaus notariell überschrieben und wohnen dort Mietfrei. Ich selbe wohne da aber nicht, bekomme auch keine Miete.

Kann ich trotzdem angefallene Handwerkerrechnungen bei meiner Einkommenssteuer geltend machen?
 
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