Habe eine (vmtl. dumme) Frage bzgl, der neuen Grundsteuer - ich bin kein Immobilieneigentümer.
Überall liest man davon dass die neue Grundsteuerreform "aufkommensneutral" ausgestaltet werden soll.
a) Das bedeutet, das die Summe die eingenommen wird, nicht steigen soll.
b) Das bedeutet aber auch: wenn es Eigentümer gibt, die mehr Grundsteuer bezahlen müssen, es auch Eigentümer geben muss, die weniger bezahlen müssen.
Nun lese ich aber - weil mich das Thema als Mieter natürlich auch betrifft - nirgends von sinkenden Hebesätzen. Man liest nur von steigenden Hebesätzen.
Aber: wenn es steigende Hebesätze gibt, dann muss es doch auch sinkende Hebesätze geben um (s. a) ) zu erfüllen.
Oder habe ich einen massiven Gedankenfehler ?
Die Grundsteuer wird folgendermaßen berechnet:
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag * Hebesatz
Die Grundsteuerreform wirkt sich zunächst nur auf den Grundsteuermessbetrag aus.
Den Grundsteuermessbetrag bekommen die Kommunen vom Finanzamt mitgeteilt.
D.h. wenn dieser durch die Reform beeinflusst wird (steigt oder sinkt) verändert sich bei gleichbleibendem Hebesatz der Grundsteuerbetrag für das entsprechende Grundstück.
Nachdem ja jedes Land sein eigenes Grundsteuersüppchen kocht, kann ich detailliertere Aussagen nur zu BaWü machen.
Bei uns ist es definitiv so, dass für bestimme Grundstücksarten der Grundsteuermessbetrag sinkt und für andere wiederum steigt.
Wenn also die Kommune nun das Ziel verfolgt, dass das Grundsteueraufkommen aufkommensneutral bleiben soll, muss zunächst geschaut werden, wie sich der Grundsteuermessbetrag für das gesamte Volumen entwickelt (jeweils bei Grundsteuer A und B - C lasse ich mal außen vor, das ist glaube ich eh ein BaWü-Ding).
Sinkt der Grundsteuermessbetrag insgesamt, müsste der Hebesatz gesenkt werden. Steigt der Grundsteuermessbetrag insgesamt, müsste der Hebesatz erhöht werden.
Ganz genau lässt sich das aber jedenfalls bei uns noch gar nicht berechnen.
Das liegt daran, dass wir bei der Grundsteuer B derzeit nur in ca. 90% der Fälle wissen, wie sich der Grundsteuermessbetrag entwickelt. Bei der Grundsteuer A sind es bei uns derzeit sogar nur ca. 55% der Fälle.
Wir haben daher erstmal extrapoliert um dem Gemeinderat eine einigermaßen vernünftige Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können.
Ich habe mich erst vor kurzem beruflich mit der Entwicklung der Grundsteuer in unserer Kommune beschäftigen dürfen
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Kommt die Reform überhaupt? Gibt doch schon wieder hunderte Klagen bzw. hunderttausende von Widersprüchen gegen die Steuerbescheide, etc. ...
Zumindest für BaWü kann ich bestätigen, dass das neue Gesetz zunächst einmal umgesetzt werden wird. Wie sich die Klagen entwickeln - mal sehen.