Würde ich nicht drauf wetten.
Zitat: Wer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf dem Motorrad fährt, kann bei nicht aufklärbarer Identität des Fahrers als Halter mit einem Fahrtenbuch belegt werden (VG Neustadt, Beschluss vom 4.11.2015, Az. 3 L 967/15.NW)
Quelle: Fahrtenbuch für...