In beiden Punkten nicht ganz richtig.
Wenn es nur eine Namensänderung wäre, ist es aber nicht.
Wenn es nicht die ungeschnittene Version ist, muss das m.M.n. schon gekennzeichnet werden. Würde sich auch klären, wenn man gleich die Altersfreigabe dazu schreibt, dann weiß man auch was Sache ist...