Vermietung und Verpachtung von Grundstücksteilen sind sowieso Umsatzsteuerfrei (§4 Nr 12a UStG). Man könnte i.S.d. §9 UStG jedoch zur Umsatzsteuer optieren, aber nur wenn der Mieter auch zum Vorsteuerabzug gem. §15 UStG berechtig ist, d.h. man also an andere Unternehmer vermietet.
Also kann man...