Öffentlichen Hotspot einrichten

Moonfang01

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Hallo Zusammen!

Wir möchte bei uns im Betrieb einen Hotspot einrichten.

Unsere Kunden sollen, wenn sie sich ins Wlan einwählen, auf eine Seite gelangen, dort AGBs bestätigen und dann ohne Umwege surfen können. Außerdem soll der Router die Daten der Logins speichern, sodass wir bei rechtlichen Problemen auf der sicheren Seite sind.

Wir haben derzeit Kabel DSL 100 von Kabeldeutschland. Als Router haben wir einen Hitron Kabel WLAN Router. Das Signal des Hitron Routers deckt den gesamten Betrieb ab, sodass hier nur ein Router ohne Repeater ausreicht.

Was für Lösungen bieten sich hier an? Was benötigen wir?

Wenn möglich bitte die weniger komplizierten Lösungen, weil sich das Technische KnowHow in Grenzen hält ;).

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan
 
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Viele Router bieten Gastzugänge an. Da ist man schon mit relativ günstigen Geräten dabei.

Das kommt nur auf euren Preisrahmen und die Anforderungen an. Mit den Möglichkeiten nach oben kann man hoch gehen.
 
Anforderung:

1. Rechtliche Absicherung

2. Gast wählt sich in WLan ein -> Browser öffnet sich -> Seite (diese möchte ich anpassen können) mit "Hotspot" AGBs erscheint automatisch -> Gast MUSS diese AGBs akzeptieren, um ins WLan zu kommen

3. Zugänge (wie IP Adressen) müssen protokolliert und gespeichert werden, wegen rechtlicher Absicherung (glaube mind. 3 Monate Aufbewahrungszeit!), dies soll automatisch vom Router passieren! Ich will wissen, wer wie lange eingeloggt war und wieviel Volumen verbraucht hat (Downloads, etc.)

Preis: So dass die Anforderungen abgedeckt sind.

Von 50 - 350€ alles möglich. Natürlich lieber weniger, wenn ein so teures Gerät nicht notwendig ist.
 
3. Zugänge (wie IP Adressen) müssen protokolliert und gespeichert werden, wegen rechtlicher Absicherung (glaube mind. 3 Monate Aufbewahrungszeit!), dies soll automatisch vom Router passieren! Ich will wissen, wer wie lange eingeloggt war und wieviel Volumen verbraucht hat (Downloads, etc.)

Wenn der Service kostenlos angeboten wird dürft ihr nichtmal logs führen, desweiteren sind die nicht zur rechtlichen Absicherung nötig.
Die Staatsanwaltschaft war in bisher jedemfall den wir hatten mit dieser Antwort zufrieden.
Nach §15 TMG dürfen wir keine personenbezogenen Daten erheben da wir sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigen.
Nach §8 TMG sind wir auch nicht verantwortlich für die über diesen Dienst transportierten Daten, da wir die Übermittlung weder veranlasst noch die Adressaten oder Daten ausgewählt oder verändert haben.
 
@TheBigG
Ich schätze Dein Engagement sehr (Tor exitnodes, offenes WLAN)!
:bigok:

Aber nicht jeder nimmt es so gelassen, wenn bei ihm eine Hausdurchsuchung stattfindet.


http://www.hardwareluxx.de/community/f67/offenes-wlan-anklage-wegen-kinderpornoverdacht-1057977.html

Ist ein Fall aus der Schweiz, hat aber dem WLAN Betreiber nervlich schwer zugesetzt. Glücklicherweise wurde er letztlich freigesprochen.


Deshalb finde ich, dass jeder, der ein WLAN anbietet, sich sehr genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen, mögliche lästige Vorkommnisse mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie technische Vorkehrungen informieren soll.
 
@TheBigG
Ich schätze Dein Engagement sehr (Tor exitnodes, offenes WLAN)!
:bigok:

Aber nicht jeder nimmt es so gelassen, wenn bei ihm eine Hausdurchsuchung stattfindet.

Dagegen helfen dir aber keine logs weil die erst alles mitnehmen und dann Fragen stellen. Ob du logs hast oder nicht spielt also wirklich keine Rolle.

Also wenn du wirklich dagegen sicher sein willst solltest du einen Business Anschluss nehmen und eine 2te IP nur für das WLAN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dagegen helfen dir aber keine logs weil die erst alles mitnehmen und dann Fragen stellen. Ob du logs hast oder nicht spielt also wirklich keine Rolle.

Wie läuft denn so eine Hausdurchsuchung ab?
Da kommen im Morgengrauen eine handvoll Beamte und nehmen vom Keller bis zum Dachboden alles mit, was nach Computer aussieht? Und vielleicht auch noch den Schuhkarton mit den Familienfotos - es könnten ja Kinderpornos drin versteckt sein?

Und dann? Dann kauft man sich erst einmal wieder einen Router und ein Notebook, weil es Monate dauert, bis man alles zurückbekommt?

Hat man irgendwie noch Zugang zu seinen wichtigsten Daten, z. B. indem man noch ein Backup ziehen kann? Oder muss man seinen Professor anrufen “Sorry, meine Doktorarbeit kann ich nicht abgeben, die wurde konfisziert“?

Oder geht jetzt die Phantasie mit mir durch? :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie läuft denn so eine Hausdurchsuchung ab?
Da kommen im Morgengrauen eine handvoll Beamte und nehmen vom Keller bis zum Dachboden alles mit, was nach Computer aussieht? Und vielleicht auch noch den Schuhkarton mit den Familienfotos - es könnten ja Kinderpornos drin versteckt sein?
Grundsätzlich wollen die das erstmal, allerdings muss man sich den Durchsuchungsbeschluss sehr genau angucken weil dort drin definiert ist wo überall gesucht werden darf und das kein Freibrief für alles ist. Dementsprechend kann man den Beamten dann auch klar machen wo sie hindürfen und wohin nicht.
Und dann? Dann kauft man sich erst einmal wieder einen Router und ein Notebook, weil es Monate dauert, bis man alles zurückbekommt?
Bei mir wurden Router und Handy nie mitgenommen, aber Drucker, Bildschirme, Computer schon. Ich schätze mal das das stark davon abhängt wie Technik affine die Beamten sind.
Hat man irgendwie noch Zugang zu seinen wichtigsten Daten, z. B. indem man noch ein Backup ziehen kann? Oder muss man seinen Professor anrufen “Sorry, meine Doktorarbeit kann ich nicht abgeben, die wurde konfisziert“?
Hab ich noch nicht versucht da ich meine Backups samt Notfall Notebook nicht bei mir aufbewahre, sonst wäre das ja auch weg.
Oder geht jetzt die Phantasie mit mir durch? :d
Man sollte davon ausgehen das die beschlagnahmtem Geräte für ein paar Monate weg sind (unabhängig davon ob du sofort beweisen kannst das du das warst oder nicht) und die versuchen werden die Verschlüsselung zu brechen. Desweiteren werden 1zu1 Kopien der Festplatten angefertigt und archiviert. Normalerweise müssten diese Kopien nach einstellung des Verfahrens nach §170 II StPO gelöscht werden, aber wenn man da nicht mit Anwalt hinterher geht wird dies nicht passieren, und selbst dann kann man sich da nicht sicher sein.
 

Das liest sich super.

Werde ich mal in Ruhe durchgehen, klingt aber schon sehr kompliziert. Eignet sich die Lösung im Link denn auch für 20-30 gleichzeitige Wlan - Zugriffe von potentiellen Gästen?

Gibt es da keine Komplettlösung die mehr nach dem Prinzip Plug and Play funktioniert?

Ich hatte eigtl gedacht, dass ich ein Gerät kaufe, es gem. Anleitung installiere und unseren Anforderungen anpasse. Gibt es da nichts 'fertiges'?

Monatliche Kosten oder sowas, also externe Anbieter suche ich nicht.
 
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Für die nächste c't, Heft 7/15, ist ein Artikel angekündigt: “WLAN sicher teilen“ mit technischen und juristischen Empfehlungen. Erscheint zum Wochenende.

Würde mich nicht wundern, wenn da auch pfSense empfohlen wird.
 
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Gibt es da keine Komplettlösung die mehr nach dem Prinzip Plug and Play funktioniert?

Ich hatte eigtl gedacht, dass ich ein Gerät kaufe, es gem. Anleitung installiere und unseren Anforderungen anpasse. Gibt es da nichts 'fertiges'?

Monatliche Kosten oder sowas, also externe Anbieter suche ich nicht.

Inzwischen bin ich schlauer :d

Es gibt eine (nahezu) kostenlose, relativ einfache Lösung: Freifunk
  • Man besorgt sich einen geeigneten Router (€ 16.- bis 50.-).
  • Flasht ihn mit der Freifunk Firmware.
  • Der Datenverkehr wird über VPN in ein rechtlich problemloseres Land geleitet (z. B. Schweden), behördliche Anfragen laufen dorthin.
  • Der WLAN-Name ist vorgegeben, z. B. berlin.freifunk.net
  • Der eigene Internet-Anschluss muss eine Fremdnutzung erlauben, viele Privattarife tun das nicht. Wenn der Provider einen Verstoß feststellt, kann er den Vertrag kündigen. Wie wahrscheinlich das ist, muss jeder selbst abschätzen.

Es gibt auch ähnliche kommerzielle Alternativen, die weniger Einschränkungen haben .

Man kauft ein fertig konfiguriertes Modem (€ 100 - 200) und zahlt monatlich ein paar Euro, je nach Größe der WLAN Abdeckung .
Vorteil: der WLAN-Name kann frei gewählt werden , man erhält Support.

Quelle: die aktuelle c't 7/2015. Die widmet dem Thema ein paar Seiten, auch der rechtlichen Situation.
 
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